Hunderegister Niedersachsen


Hunderegister Niedersachsen

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Anmeldung eines Hundes


Anmeldung eines Hundes

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Ein Hund ist innerhalb 14 Tagen nach Aufnahme in einen Haushalt anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, per Fax oder Email erfolgen. Sobald der Hund älter als 6 Monate ist, muss er mit einem elektronischen Transponder (Chip) gekennzeichnet sein, auch muss für jeden Hund der älter als 6 Monate ist eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die jeweiligen Nachweise sind bei der Anmeldung vorzulegen.

Eine Abmeldung muss erfolgen, wenn der Hundehalter aus dem Gemeindegebiet verzieht oder wenn das Tier abgegeben wird oder verstirbt. Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurück zu geben.

Telefon
04489 73-0
Fax
04489 73-80

Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Häufig gestellte Fragen

Gebühren gemäß der Hundesteuersatzung der Gemeinde Apen


Steuerpflichtig ist ein Hund ab Vollendung des dritten Lebensmonats. Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen; sie beträgt jährlich:

  • für den ersten Hund 42 Euro
  • für den zweiten Hund 66 Euro
  • für jeden weiteren Hund 96 Euro

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.


Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, per Fax oder Email erfolgen. 


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