Dienstleistung
Gaststättengewerbe
Einrichtung
Gemeinde Apen - Ordnungswesen
04489 73-80
Hauptstraße 200
26689 Apen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
erforderliche Unterlagen
Das Formular für die Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 des NGastG erhaöten Sie bei der Zuständigen stelle.
Beinhaltet die Anzeige, dass alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Welche Gebühren fallen an?
Für die Anzeige eines Gaststättengewerbes werden grundsätzlich folgende Gebühren fällig:
1. Entgegennahme und Prüfung der Anzeige: 28,00 Euro
2. Zuverlässigkeitsprüfung bei Alkoholausschank: 28,00 Euro
3. Führungszeugnis / Auszug aus GZR: je 13,00 Euro
4. Gewerbeanmeldung (Gaststättengewerbe auf Dauer) 20,00 Euro
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Schlagwörter
gaststätte, kneipe
erforderliche Unterlagen
Das Formular für die Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 des NGastG erhaöten Sie bei der Zuständigen stelle.
Beinhaltet die Anzeige, dass alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Welche Gebühren fallen an?
Für die Anzeige eines Gaststättengewerbes werden grundsätzlich folgende Gebühren fällig:
1. Entgegennahme und Prüfung der Anzeige: 28,00 Euro
2. Zuverlässigkeitsprüfung bei Alkoholausschank: 28,00 Euro
3. Führungszeugnis / Auszug aus GZR: je 13,00 Euro
4. Gewerbeanmeldung (Gaststättengewerbe auf Dauer) 20,00 Euro
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.