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Herr Stöhr
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04489 73-80

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Häufig gestellte Fragen

Das Formular für die Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 des NGastG erhaöten Sie bei der Zuständigen stelle.

Beinhaltet die Anzeige, dass alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen:

  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Für die Anzeige eines Gaststättengewerbes werden grundsätzlich folgende Gebühren fällig:

1. Entgegennahme und Prüfung der Anzeige: 28,00 Euro
2. Zuverlässigkeitsprüfung bei Alkoholausschank:  28,00 Euro
3. Führungszeugnis / Auszug aus GZR: je 13,00 Euro
4. Gewerbeanmeldung (Gaststättengewerbe auf Dauer) 20,00 Euro


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.