Dienstleistung
Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
Für grundsteuerpflichtige Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens wird Grundsteuer erhoben.
Bei Änderungen der Verhältnisse mit grundsteuerrelevanten Auswirkungen auf Ihr Grundvermögen, wird die Grundsteuer angepasst.
Einrichtung
Gemeinde Apen - Bürgerbüro
Telefon
04489 73-0
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Fax
04489 73-80
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Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
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Servicezeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Die zulässigen Rechtsbehelfe ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Grundsteuerbescheids.
Schlagwörter
Grundvermögen, Grundsteuer B, Grundsteuermessbetrag, Ersatzbemessungsgrundlage, Einheitswert, Liegenschaft, Eigentümer, Steuermesszahl, Grundsteuer, Finanzamt, Grundstück, Hebesatz, Grundbesitz, Eigentümerin, Grundbesitzer, Grundsteuerwert, Neue Grundsteuer, Grundsteuerreform, Grundbesitzerin
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nicht angegeben
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nicht angegeben
Rechtsbehelf
Die zulässigen Rechtsbehelfe ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Grundsteuerbescheids.
Schlagwörter
Grundvermögen, Grundsteuer B, Grundsteuermessbetrag, Ersatzbemessungsgrundlage, Einheitswert, Liegenschaft, Eigentümer, Steuermesszahl, Grundsteuer, Finanzamt, Grundstück, Hebesatz, Grundbesitz, Eigentümerin, Grundbesitzer, Grundsteuerwert, Neue Grundsteuer, Grundsteuerreform, Grundbesitzerin