Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.


Hundesteuer-Anmeldung (Niedersachsen)
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Hundesteuer-Abmeldung
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Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
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Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats, Kombimandat für eine einmalige Zahlung / für wiederkehrende Zahlungen
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Haustier, Hunde