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Dienstleistung

Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung


Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre

An wen muss ich mich wenden?


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloser Antrag (schriftlich oder per Online-Antrag)

Welche Gebühren fallen an?


Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Rechtsgrundlage


Bundesmeldegesetz (BMG)

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Schlagwörter

Daten sperren, Auskunftssperren
Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre

Wichtigste Merkmale

Online-Formular

Einrichtung

Bürgerbüro

Postanschrift

Große Straße 22
49451 Holdorf

Rathaus

Telefon

05494-98510

Fax

05494-98599

Servicezeiten

Mo.-Fr.: 8:00-12:00 Uhr, Mi.: 14:00-17:30 Uhr

Montag 14:00-16:30 Uhr, weitere Zeiten nach Terminabsprache

E-Mail

meldeamt@holdorf.de

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Zur Gemeinde Holdorf

Ansprechpartner

Stefanie Reisenhauer
Julian Beckmann

05494 / 985-0

Große Straße 19

49451 Holdorf

gemeinde@holdorf.de

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