Für die Aufnahme in die Wahlhelferkartei sowie die Meldung als Wahlhelfer/in für einzelne Wahlen können Sie sich direkt beim Wahlamt melden oder das oben verlinkte Formular ausgefüllt abgeben. 


Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede/r werden, der selbst wahlberechtigt ist, für die Bundestagswahl also deutsche/r Staatsangehörige/r und mindestens 18 Jahre alt ist.

In der Regel werden die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aus den Wahlberechtigten der Gemeinde und nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbezirks berufen. Das heißt man hilft in der Gemeinde, in der man auch wohnt.


Wahlhelfer bekommen bei Wahlen ein sogenanntes "Erfrischungsgeld" in Höhe von 25 Euro als Aufwandsentschädigung.

Die Wahlvorsteher eines jeden Wahllokals bekommen ein Erfrischungsgeld in Höhe von von 35 Euro, da sie besonders viel Arbeitslast und Verantwortung tragen.


Das Wahlhelferamt bleibt aber ein Ehrenamt. Das Erfrischungsgeld stellt bewusst keine leistungsgerechte Entlohnung für das ehrenamtliche Engagement der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dar.


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