Dienstleistung
Fischereierlaubnisschein
Wichtigste Merkmale
Um dem Fischfang nachzugehen muss eine rechtliche Voraussetzung erfüllt sein. Wenn der/die Angler*in nicht selbst Eigentümer*in eines Fischereirechtes oder Fischereipächter*in ist, benötigt man für das Gewässer einen Fischereierlaubnisschein.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Gemeinde Ostrhauderfehn - Bürgerbüro
                
                    
                    Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
 Montag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
 
  Dienstag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
 
  Mittwoch
 
  geschlossen
 
  Donnerstag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
 
  Freitag
 
  08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                                            
    
        
            
                
                            Leistungsbeschreibung
                    
                
            
        
        
                                                Der Fischereierlaubnisschein kann für die Fischerei in den Gewässern bzw. Gewässerstrecken an folgenden Straßen der Gemeinde Ostrhauderfehn ausgestellt werden:
 
- Schifferstraße
- 1. Südwieke
- Untenende bis zur Schleuse
- Holterfehner Straße
- Schulstraße
- Ahornstraße
- Tannenstraße
- Nordstraße
 
Einen Fischereierlaubnisschein kann ein Ostrhauderfehner mit Fischereiprüfung, Touristen mit Fischereiprüfung oder Personen, die im Fischereiverein Rhauderfehn sind (Nachweis der Mitgliedschaft), erhalten.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            An wen muss ich mich wenden?
                    
                
            
        
        
                                                Zuständig ist die Behörde in der sich das Gewässer befindet.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Anträge / Formulare
                    
                
            
        
        
                                                Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
                
                        
        
                            
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Bearbeitungsdauer
                    
                
            
        
        
                                                Der Fischereierlaubnisschein kann in der Regel, bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen, ausgestellt werden.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Voraussetzungen
                    
                
            
        
        
                                                Für die Ausstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
-Fischerprüfungszeugnis oder gültiger Fischereischein
-Personalausweis
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Der Fischereierlaubnisschein ist bis zum 31.12 des Folgejahres gültig.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Ausstellung Fischereierlaubnisschein 15,00 €
                
                    
                    
    
    
                                                                                    
                                            
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Angeln, Erlaubnis, Fisch, Wieken, Schein, Antrag
            
    
    
                                    
    
Leistungsbeschreibung
Der Fischereierlaubnisschein kann für die Fischerei in den Gewässern bzw. Gewässerstrecken an folgenden Straßen der Gemeinde Ostrhauderfehn ausgestellt werden:
- Schifferstraße
- 1. Südwieke
- Untenende bis zur Schleuse
- Holterfehner Straße
- Schulstraße
- Ahornstraße
- Tannenstraße
- Nordstraße
Einen Fischereierlaubnisschein kann ein Ostrhauderfehner mit Fischereiprüfung, Touristen mit Fischereiprüfung oder Personen, die im Fischereiverein Rhauderfehn sind (Nachweis der Mitgliedschaft), erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Behörde in der sich das Gewässer befindet.
Anträge / Formulare
Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Der Fischereierlaubnisschein kann in der Regel, bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen, ausgestellt werden.
Voraussetzungen
Für die Ausstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
-Fischerprüfungszeugnis oder gültiger Fischereischein
-Personalausweis
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Fischereierlaubnisschein ist bis zum 31.12 des Folgejahres gültig.
Welche Gebühren fallen an?
Ausstellung Fischereierlaubnisschein 15,00 €