Dienstleistung
Einreichung von Unterlagen bei SGBII-, SGBXII- und AsylbLG-Leistungen
Wichtigste Merkmale
Fehlende oder nachzureichende Unterlagen können Sie einfach elektronisch einreichen.
Hinweis: Es können nur pdf-Dateien hochgeladen werden.
Einrichtung
Gemeinde Ostrhauderfehn - Sozialamt
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Das Sozialamt ist zur Zeit nur eingeschränkt erreichbar!
Eine telefonische Kontaktaufnahme ist momentan leider nicht möglich. Termine für persönliche Vorsprachen werden aktuell grundsätzlich nicht vergeben. Sofern eine persönliche Vorsprache notwendig ist, wird ein Termin durch den Sachbearbeiter vergeben.
Die Abgabe der Unterlagen ist über den Postweg möglich. Bitte beachten Sie aber, dass
nur Kopien
,
KEINE ORIGINALE,
eingereicht werden.
Original-Unterlagen werden NICHT zurückgesendet und ggf. vernichtet.
Alternativ können Sie Ihre Unterlagen per E-Mail einreichen. Beachten Sie hierbei, dass die einzureichenden Unterlagen als Dateianhänge
nur im .PDF-Format
berücksichtigt werden können.
Es muss derzeit mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden. Bitte sehen Sie von allgemeinen Anfragen zum Bearbeitungsstand ab.
Die Sachbearbeitung SGB II für den Buchstabenbereich M – Sb und weitere Einzelfälle erfolgt ab 01.10.2025 bereits zentral beim Zentrum für Arbeit, Leer.
04952 805-30
04952 805-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Bei Fragen zur Einreichung von Unterlagen wenden Sie sich bitte an:
Sozialamt der Gemeinde Ostrhauderfehn
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
Telefon 04952 8050
E-Mail gemeinde@ostrhauderfehn.de
Schlagwörter
Einreichung, Unterlagen, Sozialamt, SGBII, SGBXII, Asyl, Leistungen, Sozialhilfe, Bürgergeld
An wen muss ich mich wenden?
Bei Fragen zur Einreichung von Unterlagen wenden Sie sich bitte an:
Sozialamt der Gemeinde Ostrhauderfehn
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
Telefon 04952 8050
E-Mail gemeinde@ostrhauderfehn.de