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Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche

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Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche.
Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
 

Adresse
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Servicezeiten

Montag
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Freitag
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Fax
04952 805-30
Telefon
04952 805-0

Häufig gestellte Fragen

Gedruckte Antragsvordrucke sind bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland, bei den Kreis- und Stadtwahlleitungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie bei der Bundeswahlleiterin erhältlich.


Sobald der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegt, wird dieser bearbeitet.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird eine Eintragung in das Wählerverzeichnis vorgenommen.


Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin:

https://www.bundeswahlleiterin.de/bundeswahlleiter.html


Bitte drucken Sie den Antrag aus.
Senden Sie diesen bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an:

Gemeinde Ostrhauderfehn
-Wahlamt-
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn

 


Europawahl, Wahl, Wählerverzeichnis, Eintragung, Deutsche im Ausland, 09.06.2024