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Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden

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Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die die Europaabgeordneten ihres Herkunftslandes wählen möchten, wenden sich für weitere Informationen bitte an die zuständige Stelle des jeweiligen Herkunfts-Mitgliedstaates. Die Auslandsvertretungen der jeweiligen Herkunftsländer erteilen weitere Rechts- und Verfahrensauskünfte.

Werden Sie von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen (siehe Frage „Wie kann ich in Deutschland an der Wahl teilnehmen?“, Nummer 1), wollen jedoch in Ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, müssen Sie spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) schriftlich bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dies gilt auch für alle künftigen Europawahlen, bis wieder ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird (siehe Frage „Wie kann ich in Deutschland an der Wahl teilnehmen?“, Nummer 2).

Adresse
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Servicezeiten

Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
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Freitag
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Fax
04952 805-30
Telefon
04952 805-0

Häufig gestellte Fragen

Zuständig ist das Wahlamt der zuständigen Stadt oder Gemeinde.


Sobald der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegt, wird dieser bearbeitet.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Änderung im Wählerverzeichnis vorgenommen.


Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin:

https://www.bundeswahlleiterin.de/bundeswahlleiter.html


Bitte drucken Sie den Antrag aus.
Senden Sie diesen bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an:

Gemeinde Ostrhauderfehn
-Wahlamt-
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn


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