Hinweis
Ihre personenbezogenen Daten (
Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO) sind erforderlich bei der Bearbeitung von Reisegewerbekarten.
Erhebung personenbezogener Daten
Gemäß
§ 11 Gewerbeordnung (GewO) darf die zuständige Behörde personenbezogene Daten der antragstellenden Person und solcher Personen, auf die es für die Entscheidung ankommt, erheben, soweit die Daten zur Bearbeitung des Antrages erforderlich sind. Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.