Dienstleistung
Personalausweis Statusabfrage
Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Gemeinde Ostrhauderfehn - Bürgerbüro
                
                    
                    
                            
                                                                    Adresse
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
                                    Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
                        Servicezeiten
                        
                
 Montag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
 
  Dienstag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
 
  Mittwoch
 
  geschlossen
 
  Donnerstag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
 
  Freitag
 
  08:00 - 12:00 Uhr
                                Fax
04952 805-30
                                                    04952 805-30
                                Telefon
04952 805-0
                                                    04952 805-0
                            E-Mail
                                                                                                                            
                                                                                                                                                                                                            
                    Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Es müssen keine Fristen beachtet werden.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                
                            
                
            Gebühr:
            kostenfrei
        
                            
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Zuständige Stelle
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                 Es werden keine Unterlagen benötigt.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                
                        
                    
    
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
                
            Gebühr:
            kostenfrei
        
                            
                    
                    Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.