Dienstleistung
Studienbeiträge in Niedersachsen
Seit dem Wintersemester 2014/2015 erhebt das Land Niedersachsen keine Studiengebühren mehr. Damit leistet Niedersachsen einen wesentlichen Beitrag für mehr Chancengleichheit beim Hochschulzugang. Finanzielle Zugangshürden werden abgebaut, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen.
Das Land wird den Hochschulen die wegfallenden Studiengebühren zu 100 Prozent ersetzen. Diese Mittel dürfen ausschließlich dafür verwendet werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen an den niedersächsischen Hochschulen weiter zu verbessern. Das Land passt die Mittel dynamisch an die Zahl der Studierenden an.
Einrichtung
Leuphana Universität Lüneburg
04131 6770
04131 6771090
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg
Einrichtung
Universität Osnabrück
0541 969-0
Postfach 4469
49074 Osnabrück
05121 8810
Hohnsen 4
31134 Hildesheim
Einrichtung
Universität Hildesheim
05331 939-77770
Immatrikulationsbüro
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel
Einrichtung
Hochschule Emden/Leer
Einrichtung
Hochschule Osnabrück
Einrichtung
Hochschule Emden/Leer (Campus Leer)
Einrichtung
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
0511 95360
Bünteweg 2
30559 Hannover
Postfach 71 11 80
30545 Hannover
+49 5323 72-2218
+49 5323 72-3890
+49 5323 72-3168
Adolph-Roemer-Straße 2A
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Einrichtung
Leibniz Universität Hannover
0511 762-0
0511 762-2020
Studieninfoservice
0511 762-3456
Welfengarten 1
30167 Hannover
Einrichtung
Universität Oldenburg
0441 798-0
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg (Oldenburg)
Einrichtung
Medizinische Hochschule Hannover
0511 532-0
+49 511 532-9056
Studierendensekretariat
+49 511 532-6020
Studierendensekretariat
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
Einrichtung
Jade Hochschule (Standort Wilhelmshaven)
04421 9850
04421 985-2215
Immatrikulations- und Prüfungsamt
04421 985-2730
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Friedrich-Paffrath-Straße 101
26389 Wilhelmshaven
Einrichtung
Jade Hochschule (Standort Oldenburg)
0441 77080
0441 7708-3202
Immatrikulations- und Prüfungsamt
0441 7708-3100
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Ofener Straße 16/19
26121 Oldenburg (Oldenburg)
Einrichtung
Jade Hochschule (Standort Elsfleth)
04404 92880
04404 9288-4171
Immatrikulations- und Prüfungsamt
04404 9288-4141
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Weserstraße 52
26931 Wehrder
Einrichtung
Universität Göttingen
+49 551 39-113
Studierendenbüro
0551 390
Wilhelmsplatz 1
37073 Göttingen
Postfach 3744
37085 Göttingen
Einrichtung
Universität Göttingen (Universitätsmedizin)
0551 390
Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen
Einrichtung
Dezernat 3 - Akademische Angelegenheiten
+49 511 9296-8888
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Hochschule.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Hochschule.
Voraussetzungen
Diese Angabe entfällt.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Verfahrensablauf
Diese Angabe entfällt.
Hinweise (Besonderheiten)
Neu ist, dass die Studierenden verbindlich mitbestimmen können, wie das Geld an ihrer Hochschule eingesetzt wird. Eine entsprechende Änderung wird in das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) aufgenommen.
Zeitgleich mit der Abschaffung der Studiengebühren verbessert Niedersachsen die Bedingungen für Langzeitstudierende. Überschreiten Studierende die Regelstudienzeit, müssen sie künftig erst nach sechs Semestern Langzeitstudiengebühren bezahlen, und nicht wie bisher schon nach 4 Semestern.
Auch werden die Erziehung von Kindern, die Pflege von nahen Angehörigen und hochschulpolitische Tätigkeit berücksichtigt. Die Gebühren werden zudem deutlich gesenkt. Die Änderungen sollen dazu beitragen, die Studienerfolgsquote zu erhöhen.
Rechtsbehelf
Diese Angabe entfällt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Hochschule.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Hochschule.
Voraussetzungen
Diese Angabe entfällt.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Verfahrensablauf
Diese Angabe entfällt.
Hinweise (Besonderheiten)
Neu ist, dass die Studierenden verbindlich mitbestimmen können, wie das Geld an ihrer Hochschule eingesetzt wird. Eine entsprechende Änderung wird in das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) aufgenommen.
Zeitgleich mit der Abschaffung der Studiengebühren verbessert Niedersachsen die Bedingungen für Langzeitstudierende. Überschreiten Studierende die Regelstudienzeit, müssen sie künftig erst nach sechs Semestern Langzeitstudiengebühren bezahlen, und nicht wie bisher schon nach 4 Semestern.
Auch werden die Erziehung von Kindern, die Pflege von nahen Angehörigen und hochschulpolitische Tätigkeit berücksichtigt. Die Gebühren werden zudem deutlich gesenkt. Die Änderungen sollen dazu beitragen, die Studienerfolgsquote zu erhöhen.
Rechtsbehelf
Diese Angabe entfällt.