Eigentümerinnen und Eigentümer von inländischem Grundbesitz, der nicht von der Grundsteuer befreit ist, müssen jährlich Grundsteuer zahlen. Bei der Berechnung der Grundsteuer ist von einem Grundsteuermessbetrag auszugehen.


Häufig gestellte Fragen

Das für die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages für Ihr Grundstück zuständige Finanzamt ist in der Regel das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.


  • Einspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des  Grundsteuermessbescheids.

nicht angegeben


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