Als Ausbildende/r in einem anerkannten Ausbildungsberuf müssen Sie wesentliche inhaltliche Änderung eines bestehenden Ausbildungsvertrages der zuständigen Kammer melden. Die Änderungen werden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.


Telefon
0441 2220-0
Fax
0441 2220-111

Adresse
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Telefon
0511 28890-0
Fax
0511 28340-32

Adresse
Adenauerallee 20
30175 Hannover

Telefon
0511 390-990
Fax
0511 390-99-36

Postfach
Postfach 11 09 52
30103 Hannover
Adresse
An der Markuskirche 4
30163 Hannover

Telefon
0511 83391-0
Fax
0511 83391-116

Adresse
Zeißstraße 11a
30519 Hannover

Telefon
0511 380-02
Fax
0511 380-2240

Adresse
Karl-Wiechert-Allee 18-22
30625 Hannover

Telefon
0511 555091
Fax
0511 550297

Adresse
Fichtestraße 13
30625 Hannover

Telefon
0441 801-0
Fax
0441 801-180

Adresse
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg (Oldenburg)

Telefon
0441 92543-0
Fax
0441 92543-29

Adresse
Staugraben 5
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Telefon
0441 232-0
Fax
0441 232-218

Adresse
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Häufig gestellte Fragen

Die Meldung muss unverzüglich nach der Änderung des Ausbildungsvertrages erfolgen.


An die fachlich und örtlich zuständige Kammer:

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Steuerberaterkammer

An die fachlich und örtlich zuständige Kammer:

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Steuerberaterkammer

  • Das Berufsausbildungsverhältnis wurde bereits eingetragen
  • Der Vertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung
  • Bei minderjährigen Auszubildenden: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen

Für die Eintragung sind folgende Angaben zu machen:

  • Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des/der Auszubildenden,
  • Name und Anschrift der Ausbildungsstätte,
  • Ausbildungsberuf,
  • Datum des Beginns der Berufsausbildung,
  • Veränderungen des Vertragsinhalts unterzeichnet von den Vertragspartnern und gegebenenfalls den Erziehungsberechtigten.

Sie als ausbildende Stelle reichen den Antrag zur Änderung analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.

Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

Bei der Änderung können beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung erneut überprüft werden.

Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aus folgenden Gründen:

  • Rückfragen
  • Nachforderungen von Unterlagen
  • Behebung von Mängeln

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung, ob die Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.


Für Änderungen der Ausbildungsdauer siehe:
Berufsausbildung: Abkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit


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