Dienstleistung
Erklärung zur Übernachtungssteuer einreichen
Die Übernachtungssteuer ist eine kommunale Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Erhebt Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt diese Steuer, müssen Sie als Betreiberin oder Betreiber eines Beherbergungsbetriebs eine Erklärung zur Übernachtungssteuer einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Abgabe der Erklärung fallen keine Gebühren an.
Die Höhe der Übernachtungssteuer richtet sich nach den Regelungen der jeweiligen kommunalen Satzung.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die Gemeinde-, Samtgemeinde- oder Stadtverwaltung, die die Übernachtungssteuer erhebt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Gemeinde-, Samtgemeinde- oder Stadtverwaltung, die die Übernachtungssteuer erhebt.
Voraussetzungen
Sie betreiben einen Beherbergungsbetrieb in einer Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, die eine Übernachtungssteuer erhebt.
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach der Satzung der zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.
Verfahrensablauf
Sie reichen die Erklärung zur Übernachtungssteuer bei der zuständigen Stelle ein. Die Form der Einreichung richtet sich nach der jeweiligen kommunalen Satzung.
Rechtsgrundlage(n)
- Satzung der jeweiligen Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt über die Übernachtungs- oder Beherbergungssteuer
§ 3 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
Rechtsbehelf
Sind Sie mit der Festsetzung oder Erhebung der Beherbergungssteuer nicht einverstanden, können Sie innerhalb der gesetzlichen Frist Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.