Wenn eine Gemeinschaftslizenz nicht mehr vorhanden oder unleserlich ist, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Für den gewerblichen Güterkraftverkehr benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz.

Darüber hinaus benötigen Sie für jedes Fahrzeug eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz.

Sie müssen jede Urkunde oder beglaubigte Kopie ersetzen lassen, wenn diese:

  • verloren geht
  • gestohlen wird
  • unbrauchbar wird zum Beispiel durch
    • Verschmutzung
    • Wasserschäden

Bei der Beantragung müssen Sie den Verlust glaubhaft machen. Wenn ein Exemplar gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.

Hinweis zum Ersatz bei einer noch gültigen Güterkraftverkehrserlaubnis:
Die vorstehende Vorgehensweise gilt entsprechend für noch gültige Erlaubnisse für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Inland und deren Ausfertigungen.


80,00 Euro für jede Ausfertigung oder beglaubigte Kopie


Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.


Nicht angegeben


nicht angegeben


hre Erlaubnisurkunde oder Gemeinschaftslizenz oder die Ausfertigungen/Kopie für ein Fahrzeug ist verloren gegangen, gestohlen worden oder ist unbrauchbar beziehungsweise unleserlich.


nicht angegeben


  • Sie stellen einen Antrag für die Ersatzausstellung  
  • Die zuständige Verkehrsbehörde prüft die Unterlagen und stellt eine Ersatzerlaubnis bzw. Ersatzgemeinschaftslizenz aus 

Nicht angegeben