Infoflyer zur Beistandschaft


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Kontaktformular Beistandschaft


Zum Formular

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes gemäß § 1712 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

 

Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

  • die Feststellung der Vaterschaft oder
  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

 

 

 

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941/16-5199
Telefon
04941/16-5100

Häufig gestellte Fragen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • falls vorhanden die vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels

Antragsberechtigt ist

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
  • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
  • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils. 


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