Dienstleistung
Beistandschaft
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes gemäß § 1712 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
- die Feststellung der Vaterschaft oder
- die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Einrichtung
Amt für Jugend und Soziales
Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Fax
04941/16-5199
04941/16-5199
Telefon
04941/16-5100
04941/16-5100
E-Mail
Website
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsurkunde des Kindes
- falls vorhanden die vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels
Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Schlagwörter
Unterhalt für Kind, Unterhalt, Kindesunterhalt, Jugendamt, Jugendhilfe, Kinder, BGB, Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaft, Unterhaltsverpflichtung, Eltern
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsurkunde des Kindes
- falls vorhanden die vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels
Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Schlagwörter
Unterhalt für Kind, Unterhalt, Kindesunterhalt, Jugendamt, Jugendhilfe, Kinder, BGB, Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaft, Unterhaltsverpflichtung, Eltern