Einverständnis/Aufklärung Gelbfieberimpfung


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Das Amt für Gesundheitswesen wurde vom Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung nach § 7 Abs. 1 IGV-DG als Gelbfieberimpfstelle zugelassen.   

Sofern Sie sich für eine Gelbfieberimpfung interessieren, dann können Sie sich gerne telefonisch bei uns informieren. Die entsprechenden Kontaktdaten des Gesundheitsamtes finden Sie unter der Rubrik „Einrichtung“.

Weitere Informationen zur Gelbfieberimpfung erhalten Sie beim Robert Koch Institut.

 

Hinweis:

Adresse
Extumer Weg 29
26603 Aurich
Adresse
Neuer Weg 36-37
26506 Norden
Servicezeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941/16-5349
Hinweis
Standort Aurich
Fax
04941/16-5399
Hinweis
Standort Norden
Telefon
04941/16-5350
Hinweis
Standort Norden
Telefon
04941/16-5300
Hinweis
Standort Aurich

Häufig gestellte Fragen

Die aktuelle Gebühr für eine Gelbfieberimpfung beträgt inkl. Impfstoff und Umsatzsteuer Euro.


Nicht geimpft werden dürfen:

  • Kranke, als inkubiert geltende und rekonvaleszente Personen sind zurückzustellen
  • gegen Hühnereiweiß allergische Personen
  • Personen mit Antikörpermangelerkrankung, Aids, Leukämie, Lymphomen oder anderen bösartigen Erkrankungen des Lymphsystems oder Knochenmarks und bei Behandlung von Medikamenten, die das Immunsystem schädigen oder das Zellwachstum hemmen, sowie bei Strahlentherapie
  • Schwangere in den ersten 3 Monaten einer Schwangerschaft (nur in dringenden Fällen evtl. möglich)
  • Kinder bis zum 7. Lebensmonat

 

Zeitabstände zu anderen Impfungen:

Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sind maßgebend. Andere Lebendimpfstoffe (Impfstoffe aus vermehrungsfähigen, abgeschwächten Krankheitserregern: BCG-, Masern-, Mumps-, Polio-, Röteln-Impfstoff) können gleichzeitig zur Gelbfiebervirusimpfung verabreicht werden, werden sie nicht simultan verabreicht, ist in der Regel ein Mindestabstand von 4 Wochen zu empfehlen, unter der Voraussetzung, dass die Impfreaktion vollständig abgeklungen ist und Komplikationen nicht aufgetreten sind.

Ein Zeitabstand zu Impfungen mit inaktivierten Erregern, Toxoiden oder entsprechenden Kombinationen ist nicht erforderlich.


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