Dienstleistung
Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung
Einrichtung
Planung und Bauordnung
Adresse
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich
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Servicezeiten
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Fax
04941/16-6099
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Telefon
04941/16-6131 Baugenehmigungsverfahren (bauplanungsrechtliche Prüfung)
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Telefon
04941/16-6132 Baugenehmigungsverfahren (bauplanungsrechtliche Prüfung)
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Telefon
04941/16-6133 Baugenehmigungsverfahren (bauplanungsrechtliche Prüfung)
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Telefon
04941/16-6151 Baulasten, Wohnraumförderung und Wohnberechtigungsschein
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Telefon
04941/16-6152 Baulasten, Wohnraumförderung und Wohnberechtigungsschein
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Telefon
04941/16-6121 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
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Telefon
04941/16-6122 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
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Telefon
04941/16-6123 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
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Telefon
04941/16-6124 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
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Telefon
04941/16-6125 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
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04941/16-6126 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
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04941/16-6127 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
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E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vollmacht der Entwurfsverfasserin/ des Entwurfsverfassers
-
- Lageplan M 1: 500 bzw. M 1: 1.000 mit Darstellung der Zufahrten, Parkplätze, Sanitäranlagen, Aufstellflächen für die Feuerwehr/ Sanitäter,
- Grundrisszeichnungen der betroffenen Räumlichkeiten (M 1: 100) mit Darstellung der Rettungswege und Notausgänge, der für die Veranstaltung vorgesehenen Flächen bzw. Geschosse, Bühnen, Szeneflächen, Tribünen, Ausstellerständen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bauamt des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.
Schlagwörter
Veranstaltung, § 47 NVStättVO, einmalige Veranstaltung, Versammlungsstätte, Nutzung, Durchführung einer Veranstaltung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vollmacht der Entwurfsverfasserin/ des Entwurfsverfassers
- Lageplan M 1: 500 bzw. M 1: 1.000 mit Darstellung der Zufahrten, Parkplätze, Sanitäranlagen, Aufstellflächen für die Feuerwehr/ Sanitäter,
- Grundrisszeichnungen der betroffenen Räumlichkeiten (M 1: 100) mit Darstellung der Rettungswege und Notausgänge, der für die Veranstaltung vorgesehenen Flächen bzw. Geschosse, Bühnen, Szeneflächen, Tribünen, Ausstellerständen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bauamt des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.
Schlagwörter
Veranstaltung, § 47 NVStättVO, einmalige Veranstaltung, Versammlungsstätte, Nutzung, Durchführung einer Veranstaltung