Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung


Herunterladen [PDF]

Jede bauliche Veränderung an Baudenkmälern und alle Maßnahmen in der Umgebung von Baudenkmalen unterliegen der Genehmigungspflicht nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz. Sofern es sich bei den geplanten Maßnahmen nicht um baugenehmigungspflichtige Maßnahmen handelt, bedarf es der Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung durch die untere Denkmalschutzbehörde. Der Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung ist mit Detailangaben über die geplanten Maßnahmen vor Baubeginn bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen.

Telefon
04941/16-6183
Telefon
04941/16-6182
Telefon
04941/16-6181
Fax
04941/16-6099

Adresse
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich
Servicezeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr


Häufig gestellte Fragen

  • Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung

  • Für Genehmigungen nach § 10 NDSchG fallen keine Gebühren an.

Die Denkmalschutzbehörde des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.


Denkmalschutz, Alte Häuser, Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz, Denkmal