Dienstleistung
Denkmalförderrichtlinie
Antrag auf Gewährung einer Förderung zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen
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Einrichtung
Planung und Bauordnung- Denkmalschutz
Adresse
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich
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26603 Aurich
Servicezeiten
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Fr. 08:00-12:00 Uhr
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04941/16-6099
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04941/16-6181
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04941/16-6182
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E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung von Zuwendungen nach der Denkmalförderrichtlinie fallen keine Gebühren an.
An wen muss ich mich wenden?
Die Denkmalschutzbehörde des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.
Schlagwörter
Denkmal, Denkmalschutz, Förderung, Förderrichtlinie
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung von Zuwendungen nach der Denkmalförderrichtlinie fallen keine Gebühren an.
An wen muss ich mich wenden?
Die Denkmalschutzbehörde des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.
Schlagwörter
Denkmal, Denkmalschutz, Förderung, Förderrichtlinie