Antrag auf Erteilung einer Bodenabbaugenehmigung


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Im Landkreis Aurich wird im Trockenabbauverfahren hauptsächlich Sand und Kies in etwas geringerem Umfang Ton sowie Torf in den Hochmooren abgebaut. Bei dieser Abbaumethode wird bei der Gewinnung der Bodenschätze kein Grundwasser freigelegt. Im Landkreis Aurich findet Trockenabbau ausschließlich im Übertageabbau statt. Der Abbau von Boden (Sand, Kies) auf einer Fläche von mehr als 30 m² und oberhalb des Grundwassers bedarf nach § 8 des Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) der Genehmigung. Bei kleineren Flächen ist keine Bodenabbaugenehmigung erforderlich. In der Regel ist ein Plangenehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Da ein Bodenabbauvorhaben in der Regel einen Eingriff im Sinne von § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes darstellt, sind neben notwendigen Unterlagen auch umfassende Datenerhebungen über die einzelnen Schutzgüter des Naturhaushaltes wie Boden, Wasser, Klima, Luft, Flora, Fauna und Landschaftsbild einzureichen. Anhand derer kann dann das Vorhaben hinsichtlich seiner Beeinträchtigungen auf diese Schutzgüter beurteilt werden. Das Vorhaben darf dem Naturschutzrecht, dem Baurecht und sonstigem öffentlichen Recht nicht widersprechen. Die naturschutzrechtliche Genehmigung schließt die Baugenehmigung mit ein.

 

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Häufig gestellte Fragen


Der Landkreis Aurich setzt als Untere Naturschutzbehörde die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege um.

 


Abbau, Trockenabbau, Gewinnung von Bodenschätzen