Erstantrag Führerschein


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Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.

 

Telefon
04941/16-3600
Fax
04941/16-3699

Adresse
Korbweidenstraße 13
26605 Aurich
Adresse
Stellmacherstraße 23
26506 Norden
Servicezeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr

Termine für persönliche Vorsprache nach Vereinbarung


Häufig gestellte Fragen

Für alle Klassen:

  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz in Kopie
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Passbildformat)
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • Ausbildungsvertrag der Fahrschule

 

Zusätzlich für die Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:

  • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)

Antragsgebühr: 45,90 - 74,50 Euro

Die Gebühr wird bei Antragstellung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt


  • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Landkreis Aurich
  • Der Erstantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters gestellt werden.
  • Es darf keine Fahrerlaubnis dieser Klassen vorliegen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt ist.