Antrag auf Abgeschlossenheit


Herunterladen [PDF]

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist ein urkundlicher Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt, dass die Wohnungen in sich abgeschlossen sind. Aus dem Aufteilungsplan muss sich die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und die Größe der im Sondereigentum und der im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ergeben. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungs- und/ oder Teileigentum und Anlage eigener Grundbuchblätter für die einzelne Eigentumswohnung.

 

Telefon
04941/16-1641
Fax
04941/16-6099

Adresse
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich
Servicezeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr


Häufig gestellte Fragen

In 1-facher Ausfertigung:

  • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Aktuelle Kopie des Grundbuchblattes
  • Bevollmächtigung, falls der Antragsteller nicht Eigentümer ist.

In 2-facher Ausfertigung:

  • Lageplan (Flurkartenauszug) mit allen Gebäuden und Darstellung der zum Sondereigentum gehörenden Garagen, Stellplätze und sonstige Nebengebäude außerhalb des Gebäudes
  • Grundrisszeichnungen aller Geschosse (Keller bis Spitzboden), diese dürfen das Format DIN A3 nicht übersteigen.
  • Schnitte des Gebäudes , diese dürfen das Format DIN A3 nicht übersteigen.
  • alle Ansichten, diese dürfen das Format DIN A3 nicht übersteigen.

 

Beachten Sie bitte die "Hinweise zum Antrag auf Erteilung einer abgeschlossenheitsbescheinigung" unter Anträge/Formulare.

 


Das Bauamt des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.


Abgeschlossenheitsbescheinigung, Wohnungseigentumsgesetz, WEG, Teileigentum, Wohnungseigentum