Erklärung zur Verwendung der Mittel gem. § 31 NKiTaG


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Von der besonderen Finanzhilfe werden mindestens 85 % für Personalausgaben in Kindertageseinrichtungen eingesetzt und maximal 15 % der Ausgaben für Fachberatung und Qualifizierung eingeplant.

 

 

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Häufig gestellte Fragen

Sprachförderung, Kita, Finanzhilfe, Besondere Finanzhilfe, Landessprachbildungsprogramm, Verwendungsnachweis, Gemeinden, Zuschüsse, Förderung