Vorsorgevollmacht -ausführliche Erläuterungen


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Vorsorgevollmacht


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Betreuungsstelle Flyer


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Häufig gestellte Fragen

Eine Beglaubigung oder Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist nicht zwingend notwendig.

 

Die Beglaubigung der Unterschrift unter der Vollmacht ist dann erforderlich, wenn der Bevollmächtigte Immobilien erwerben, belasten oder bestehende Belastungen löschen sowie Immobilien veräußern können soll. Sinn und Zweck dieser Formalie ist es, Zweifel an der Echtheit der Unterschrift des Vollmachtgebers vorzubeugen. Die Unterschriften des/der Vollmachtgebers/-in können in der Betreuungsstelle des Landkreises Aurich öffentlich beglaubigt werden

 

Die notarielle Beurkundung der Vollmacht ist dann notwendig, wenn der Bevollmächtigte ermächtigt werden soll, Kredite für Sie aufzunehmen. Unter Umständen können durch eine notarielle Beurkundung spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht leichter vermieden werden.

 

Die Beratung in der Betreuungsstelle des Landkreises Aurich ist kostenfrei.

Die Unterschriften des/der Vollmachtgebers/-in können in der Betreuungsstelle öffentlich beglaubigt werden. Dafür wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.


Informationen bezüglich einer Patientenverfügung finden Sie hier.

 

Informationen bezüglich der Betreuungsstelle finden Sie hier.

 

 

 

 


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