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Patientenverfügung


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Häufig gestellte Fragen

Die Beratung durch die Betreuungsstelle ist kostenfrei.


Informationen bezüglich einer Vorsorgevollmacht finden Sie hier.

 

Informationen bezüglich der Betreuungsstelle finden Sie hier.

 

 


Muss man eine Patientenverfügung haben?

Nein, niemand muss eine Patientenverfügung verfassen. Allerdings können Sie mit einer solchen Verfügung sicherstellen, dass Ihre Wünsche über die Art und Weise Ihrer medizinischen Behandlungen beachtet werden, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

 

Sollte ein solcher Zustand eintreten, ist die Patientenverfügung für behandelnde Ärzte, Pfleger, Bevollmächtigte und Betreuer verbindlich. Sie können mit Ihrer Patientenverfügung Einfluss auf Ihre Behandlung nehmen, obwohl Sie gar nicht mehr entscheiden können. Dadurch wahren Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung bis zuletzt.

 

Wann greift eine Patientenverfügung?

Solange Sie im Krankheitsfall einwilligungsfähig sind, entscheiden Sie nach Beratung durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt selbst über alle Sie betreffenden ärztlichen Maßnahmen. In diesem Fall findet die Patientenverfügung noch keine Anwendung.

 

Falls Sie aber nicht mehr einwilligungsfähig sind, vor allem Ihren Willen nicht mehr äußern können, muss ermittelt werden, wie Sie sich in der gegebenen Situation entscheiden würden, wenn Sie Ihren Willen noch kundtun könnten. In diesem Fall würde die Patientenverfügung Anwendung finden.

 

Muss eine Patientenverfügung beglaubigt oder beurkundet werden?

Eine Patientenverfügung muss weder beglaubigt noch beurkundet werden und wird mit der eigenhändigen Unterschrift wirksam.


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