Um an technischen Einrichtungen, die ozonschädigende Stoffe verwenden, zu arbeiten, müssen Sie einen Sachkundenachweis erbringen.

Für den Sachkundenachweis absolvieren Sie normalerweise einen Lehrgang mit anschließender Sachkundeprüfung. Die Sachkundeprüfung wird sowohl von staatlich anerkannten, privaten Anbietern als auch von öffentlichen Stellen wie Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern angeboten.

Für die Zulassung zur Sachkundeprüfung in bestimmten Kategorien müssen Sie eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Ausbildung nachweisen. Von diesem Erfordernis kann Sie die IHK bzw. HWK befreien, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die vorgeschriebenen handwerklichen Fähigkeiten anderweitig erworben haben. Sie beantragen die Befreiung von dem Erfordernis einer Ausbildung schriftlich bei Ihrer IHK oder HWK.  

Die Befreiung von dem Erfordernis einer Ausbildung ist ein sehr stark vom Einzelfall abhängiges Verfahren, deswegen sollten Sie sich vor Antragstellung bei der IHK oder HWK über Ihre Möglichkeiten informieren.  


Telefon
0531 1201-0
Telefon
04131 712-0
Fax
04131 712-201
Fax
0531 1201-333

Adresse
Burgplatz 2+2a
38100 Braunschweig
Adresse
Friedensstraße 6
21335 Lüneburg

Telefon
04941 1797-0
Fax
04941 1797-40

Adresse
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich (Ostfriesland)

Telefon
0511 34859-0
Fax
0511 34859-32

Adresse
Berliner Allee 17
30175 Hannover

Telefon
05121 162-0
Fax
05121 33836

Adresse
Braunschweiger Straße 53
31134 Hildesheim

Telefon
0441 232-0
Fax
0441 232-218

Adresse
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Telefon
0531 4715-0
Fax
0531 4715-299

Adresse
Brabandtstraße 11
38100 Braunschweig

Telefon
04141 524-0
Fax
04141 524-111

Adresse
Am Schäferstieg 2
21680 Stade

Telefon
04921 8901-0
Fax
04921 8901-33

Adresse
Ringstraße 4
26721 Emden

Telefon
0511 3107-0
Fax
0511 3107-333

Adresse
Schiffgraben 49
30175 Hannover

Telefon
04131 742424
Fax
04131 742180

Adresse
Am Sande 1
21335 Lüneburg

Telefon
0441 2220-0
Fax
0441 2220-111

Adresse
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Häufig gestellte Fragen

  • Die Bearbeitungsdauer ist stark vom Einzelfall abhängig und kann nicht pauschal angegeben werden

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe setzen die Kammern selbst fest.  


  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle
  • Alternativ können Sie anderweitig nachweisen, dass Sie zur Ausübung eines Handwerks qualifiziert sind
  • Möglicherweise weitere Unterlagen, erfragen Sie bitte genaueres bei der Kammer, bei der Sie die Befreiung beantragen möchten  

  • Formulare: Anerkennungsformular der jeweiligen Kammer  
  • Onlineverfahren möglich: teilweise  
  • Schriftformerfordernis: nein  
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein  

  • Kopie des Personalausweises  
  • Nachweise über qualifizierende berufliche Tätigkeiten

Sie beantragen die Befreiung von dem Erfordernis einer handwerklichen oder technischen Ausbildung schriftlich bei einer IHK oder HWK. Da die Befreiung sehr stark von Ihren persönlichen Voraussetzungen abhängt, sollten Sie sich vorher von der Kammer beraten lassen.  

  • Die Kammer überprüft, ob Sie die Voraussetzungen auch ohne Berufsabschluss erfüllen.  
  • Sie erhalten eine Bescheinigung über die Befreiung von der handwerklichen oder technischen Ausbildung.  

Nun können Sie die Sachkundeprüfung ablegen und nach Bestehen Arbeiten an Klimaanlagen der entsprechenden Kategorie vornehmen.  


Weitere Informationen zur Sachkunde nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung finden Sie hier:   Internetseite der IHK Braunschweig


  • Einspruch.   
  • In einigen Bundesländern: Widerspruch.  
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.  
  • verwaltungsgerichtliche Klage