Ansprechpartner


Frau Rikarda Lehnhoff
Herr Daniel Symolka
Ute Vogt
Herr Helmut Fischer
Frau Denise Willenborg
Maximilian Beran
Frau Bartsch
Sonstiges: Ansprechpartnerin für Helmstedt, Grasleben und Nord-Elm
Frau Hoffmann
Sonstiges: Ansprechpartnerin für Königslutter, Schöningen, Heeseberg, Lehre und Velpke
Frau Kristin Reinke
Herr Jonas Sauer
Frau Maresa Moormann
Herr Andre Mentrop
Frau Enders
Sonstiges: Ansprechpartnerin für Helmstedt, Grasleben und Nord-Elm

Sofern eine Änderung des Nachnamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also nicht z. B. bei Eheschließung oder –scheidung) gewünscht ist, muss diese als öffentlich-rechtliche Namensänderung bei der zuständigen Stelle beantragt werden.


Telefon
05493 9871-0
Fax
05493 9871-99

Adresse
Küsterstraße 4
49434 Neuenkirchen-Vörden
Servicezeiten Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 8.00 - 12.00 Uhr Di. und Fr. 14.00 - 16.00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung

Fax
04489 73-80

Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Telefon
04446 89-23
Fax
04446 89-95

Adresse
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Telefon
04494 89-0
Fax
04494 89-10

Adresse
Am Kirchplatz 15
26219 Bösel
Postfach
Postfach 1154
26216 Bösel
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
04478 9484-27
Fax
04478 9484-26

Adresse
Am Markt 3
49692 Cappeln (Oldenburg)
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr


Telefon
04432 950-0

Postfach
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Servicezeiten

Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.


Telefon
04405 916-1090
Fax
04405 916-1149

Adresse
Rathausstraße 7
26188 Edewecht
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr


Telefon
05434 88-35
Fax
05434 88-38

Postfach
Postfach 1162
49627 Essen (Oldenburg)
Adresse
Peterstraße 7
49632 Essen (Oldenburg)
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr


Telefon
04465 806-0
Fax
04465 806-77

Adresse
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Servicezeiten

Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr

Dienstag 08:30-12:00 Uhr

Mittwoch 08:30-12:00 Uhr

Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr

Freitag 08:30-12:00 Uhr


Telefon
04445 8900-16

Postfach
Postfach 1160
49429 Visbek
Adresse
Rathausplatz 1
49429 Visbek
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Aufgrund der Corona-Pandemie melden Sie sich bitte vorab telefonisch an um einen Termin zu vereinbaren.


Telefon
+49 4407 73-0
Fax
+49 4407 73-100

Adresse
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Servicezeiten

Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

oder nach Vereinbarung


Telefon
04941 16-0
Fax
04941 16-3299

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr,  14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr


Telefon
04471 15-0
Fax
04471 85697

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Telefon
+49 5351 121-1115
Telefon
+49 5351 121-1772
Fax
+49 5351 121-1608

Adresse
Südertor 6
38350 Helmstedt
Servicezeiten Allgemeine Sprechzeiten: Montag nur nach Vereinbarung Dienstag nur nach Vereinbarung Mittwoch nur nach Vereinbarung Donnerstag nur nach Vereinbarung Freitag nur nach Vereinbarung Terminvereinbarungen bitte per Mail unter: einbuergerung@landkreis-helmstedt.de

Telefon
04441 898-0
Fax
04441 898-1037

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.

Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.

Ausländerbehörde:
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr


Telefon
04442 886-0
Fax
04442 886-8500

Postfach
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
Servicezeiten Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 18:00 Uhr 

Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 


Telefon
04931 1899-0
Fax
04931 1899-29

Adresse
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfach
Postfach 1160
26519 Hage
Servicezeiten

Montag bis Mittwoch 08:30 - 11:00 Uhr


Ansprechpartner
Telefon
05352 512-143

Adresse
Markt 1
38364 Schöningen

Telefon
04975 9193-21
Fax
04975 9193-55

Adresse
Auricher Straße 9
26556 Westerholt
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


Adresse
Rathausplatz 3
26931 Elsfleth
Servicezeiten

Montag-Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 14.30 - 16.30 Uhr
Donnerstag 14.30 - 17.30 Uhr


Telefon
05068 464-0
Fax
05068 464-77

Adresse
Hauptstraße 61
31008 Elze
Servicezeiten

Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr

Mittwoch nur nach Vereinbarung

Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.


Telefon
04431 88-0
Fax
04431 88-808

Adresse
Am Markt 1
27793 Wildeshausen
Servicezeiten Sprechzeiten der Stadtverwaltung (außer Bereich Soziales) Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 09.00 - 12.30 Uhr Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr Vereinbaren Sie bitte auch Termine außerhalb dieser Sprechzeiten. Sprechzeiten Bereich Soziales (Sozialhilfe u.a.) Montag u. Mittwoch: 09.00 - 12.30 Uhr Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr

Telefon
04462 983-0
Fax
04462 983-299

Adresse
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
Servicezeiten Mo. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Di. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Mi. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Do. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 17 Uhr Fr. 8 - 12.30 Uhr

Telefon
04441 886-0
Fax
04441 886-199

Adresse
Burgstraße 6
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1551
49364 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Hinweis:

Für das Standesamt und das Einwohnermeldeamt müssen Termine vereinbart werden. Hier gelangen Sie zur Online Terminvereinbarung

Das Gewerbeamt ist von Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr und von 14:30 - 16:00 Uhr und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr geöffnet.


Häufig gestellte Fragen

Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den Antragsteller/die Antragstellerin.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat: in der Regel beim Standesamt


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat: in der Regel beim Standesamt


  • Deutsche/r im Sinne im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG), Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte
  • Vorliegen eines wichtigen Grundes, welcher im Antrag ausführlich dazulegen ist

Bei folgenden Änderungsgründen gelten weitere Anforderungen, die in der jeweiligen Leistung enthalten sind:

  • Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlingen

  • Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

  • Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

  • nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens

  • Wiederannahme des Geburtsnamens

  • Änderung des Familiennamens eines Kindes


Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

  • Antrag mit
    • der Darlegung der wichtigen Gründe
    • einer Erklärung darüber, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher zuständigen Stelle
    • einer Erklärung darüber, dass dem Antragsteller/der Antragstellerin bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist
  • Nachweis, dass der/die Antragsteller/-in entweder Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland oder staatenlos, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling, Asylberechtigter ist, z.B.
    • Auszug aus dem Familienregister ,
    • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch ,
    • Staatsangehörigkeitsausweis ,
    • Reisepass , Reiseausweis, Personalausweis oder Kinderausweis
  • beglaubigte Abschrift des Geburteneintrags für den Antragsteller/die Antragstellerin sowie für alle Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll; die Urkunden müssen neueren Datums sein.
  • Falls die antragstellende Person verheiratet ist oder war, die Heiratsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch.
  • Bei einer Namensänderung aus familienrechtlichen Gründen ist auch eine beglaubigte Ablichtung aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch oder der Familienbuchauszug der Familie vorzulegen, deren Namen der/die Antragsteller/-in anzunehmen wünscht.
  • für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben:
    • Führungszeugnis (Beleg-Art O)

Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen verbleiben grundsätzlich bei der zuständigen Stelle. Die vorgelegten Originalunterlagen werden nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurückgegeben.
Im Einzelfall können zur Antragsbearbeitung weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich werden. Informationen dazu erteilt die zuständige Stelle.


Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
§ 15 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG)
§ 30 Abs. 5 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG)

Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer). Ein Vormund oder Betreuer/-in bedarf hierzu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts und der Nachweis über das Ergebnis der vormundschaftsgerichtlichen Anhörung des Antragstellers/der Antragstellerin sind dem Antrag beizufügen.

Weitere Fragen zum Antrag beantwortet die zuständige Stelle.


Familienname, Nachname, Namensrecht, Namensänderung, Änderung, belastender Name, Nachnamen ändern, Namen ändern, komplizierter Name, Familiennamensrecht, öffentlich-rechtliche Namensänderung, Familiennamen ändern