Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.   

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip und ist
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Reisepass für Kinder

Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.

Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.

Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?

Diesen können Sie weiterverwenden, bis

  • die Gültigkeit ausläuft
  • Angaben nicht mehr zutreffen, ausgenommen ist die Größenangabe
  • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht

Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).

Zuständigkeiten

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.

Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
 


Telefon
04408 9213-50
Fax
04408 9213-96

Adresse
Dr.-Gustav-Thye-Straße 2
27798 Hude (Oldenburg)

Telefon
05493 9871-0
Fax
05493 9871-99

Adresse
Küsterstraße 4
49434 Neuenkirchen-Vörden
Servicezeiten Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 8.00 - 12.00 Uhr Di. und Fr. 14.00 - 16.00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung

Telefon
04971 206-30
Hinweis
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Janna Balfanz
Telefon
04971 206-43
Hinweis
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Nadine Winter
Telefon
04971 206-47
Hinweis
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Marina Schumann
Fax
04971 20666

Adresse
Am Markt 2-4
26427 Esens
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:30 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:30 Uhr


Telefon
04442 886-0

Adresse
Vogtstraße 26
49393 Lohne (Oldenburg)
Servicezeiten Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 


Telefon
04942 209-0
Fax
04942 209-444

Adresse
Westvictorburer Straße 2
26624 Südbrookmerland
Servicezeiten

Geöffnet ist Ihr Rathaus:

Montags bis Freitags      08.30 - 12.30 Uhr
außerdem Donnerstags  14.00 - 17.30 Uhr

Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Öffnungszeiten einen individuellen Termin mit den Mitarbeitern telefonisch vereinbaren.

Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiter:

Montags bis Mittwochs   08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstags                  08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 17.30 Uhr
Freitags                        08.30 - 12.30 Uhr


Telefon
04443 899-0
Fax
04443 899-250

Postfach
Postfach 1120
49407 Dinklage
Adresse
Am Markt 1
49413 Dinklage

Telefon
05494 985-0
Fax
05494 985-99

Adresse
Große Straße 19
49451 Holdorf

Adresse

49439 Steinfeld (Oldenburg)

Telefon
04489 73-0
Fax
04489 73-80

Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Telefon
04446 89-11
Fax
04446 89-95

Adresse
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Telefon
04499 810
Fax
04499 8158

Adresse
Theodor-Klinker-Platz
26676 Barßel
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


Telefon
04733 89-31
Fax
04733 89-78

Adresse
Butjadinger Straße 59
26969 Butjadingen
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

und nach telefonischer Vereinbarung


Telefon
04494 89-0
Fax
04494 89-10

Adresse
Am Kirchplatz 15
26219 Bösel
Postfach
Postfach 1154
26216 Bösel
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Ansprechpartner
Telefon
04478 9484-16
Telefon
04478 9484-17
Fax
04478 9484-26

Adresse
Am Markt 3
49692 Cappeln (Oldenburg)
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr


Telefon
04432 950-0

Postfach
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Servicezeiten

Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.


Telefon
04405 916-0
Fax
04405 916-1149

Adresse
Rathausstraße 7
26188 Edewecht
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr


Telefon
05434 88-33
Fax
05434 88-38

Postfach
Postfach 1162
49627 Essen (Oldenburg)
Adresse
Peterstraße 7
49632 Essen (Oldenburg)
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr


Telefon
04465 806-0
Fax
04465 806-77

Adresse
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Servicezeiten

Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr

Dienstag 08:30-12:00 Uhr

Mittwoch 08:30-12:00 Uhr

Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr

Freitag 08:30-12:00 Uhr


Telefon
04444 2009-11
Telefon
04444 2009-12
Fax
04444 2009-77

Adresse
Hauptstraße 39
49424 Goldenstedt
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 19:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr


Telefon
04472 8900-17
Fax
04472 8900-31

Adresse
Am Marktplatz 1
49688 Lastrup

Telefon
05957 9610-11
Fax
05957 9610-30

Adresse
Kirchstraße 1
49699 Lindern (Oldenburg)
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 13:00 Uhr


Adresse
Sophienstraße 27
26180 Rastede
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Hinweis:

  • jeden 2. / 4. Samstag 09:00 - 12:00 Uhr
  • Sozialamt: Mi. geschlossen; Do. 14.00 - 18.00 Uhr; alle anderen Öffnungszeiten wie oben;

Telefon
04498 940-0
Fax
04498 940-200

Adresse
Hauptstraße 507
26683 Saterland
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung

Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung

Das Rathaus bleibt mittwochs geschlossen.  Des Weiteren ist das Bauamt mittwochs telefonisch nicht zu erreichen.

Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:30 Uhr


Telefon
04445 8900-20
Telefon
04445 8900-12
Telefon
04445 8900-13
Telefon
04445 8900-35

Postfach
Postfach 1160
49429 Visbek
Adresse
Rathausplatz 1
49429 Visbek
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Aufgrund der Corona-Pandemie melden Sie sich bitte vorab telefonisch an um einen Termin zu vereinbaren.


Ansprechpartner
Telefon
+49 4407 73-0
Fax
+49 4407 73-100

Adresse
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

Online Terminvereinbarung

KFZ Zulassungen werden ausschließlich mit Termin bearbeitet.

Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.  


Telefon
04402 965-132
Telefon
04402 965-133
Telefon
04402 965-136
Telefon
04402 965-137
Fax
04402 965-199

Adresse
Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede
Servicezeiten

Montag  08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Samstag 10:00 - 12:00 Uhr


Telefon
04431 88-333
Fax
04431 88-850

Adresse
Am Markt 1
27793 Wildeshausen

Telefon
+49 4931 1899-0
Fax
+49 4931 1899-59

Adresse
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfach
Postfach 1160
26519 Hage
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, nachmittags nur nach Terminvergabe

Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:30 Uhr


Telefon
04244 82-26
Telefon
04244 82-27
Fax
04244 82-29

Adresse
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Und nach Vereinbarung.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Adresse
Helmstedter Straße 17
38381 Jerxheim
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Telefon
04975 9193-22
Fax
04975 9193-55

Adresse
Auricher Straße 9
26556 Westerholt
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


Telefon
05491 662-0
Fax
05491 662-88

Adresse
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Servicezeiten

Mo - Fr:  08.30 - 12.30 Uhr

Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr

Do:  14.00 - 18.00 Uhr


Telefon
05068 464-0
Fax
05068 464-77

Adresse
Hauptstraße 61
31008 Elze
Servicezeiten

Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr

Mittwoch nur nach Vereinbarung

Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.


Telefon
04462 983-0
Fax
04462 983-299

Adresse
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
Servicezeiten Mo. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Di. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Mi. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Do. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 17 Uhr Fr. 8 - 12.30 Uhr

Häufig gestellte Fragen

Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
Gebühr: EUR 70,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
Gebühr: EUR 37,50
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten
Gebühr: EUR 22,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
Gebühr: EUR 36,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: EUR 6,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse
Gebühr: EUR 15,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 3 Wochen.
Bearbeitungsdauer: 3 Wochen

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.


Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.


  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
    • Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
  • bei Kindern unter 18 Jahren: 
    • Sie sind sorgeberechtigt.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
 


  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
    • bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
    • Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren: 
    • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
  • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
    • bei Verlust oder Diebstahl: polizeiliche Meldung

Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
  • Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
    • Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben
  • Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
  • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.

Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.


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