Dienstleistung
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. die Lagerung von Heizöl, Benzin, Gülle) stellen aufgrund des Gefährdungspotenzials eine Gefahrenquelle für Gewässer und Boden dar.
Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind auch wesentliche Änderungen des Betriebes.
Bedarf das Vorhaben nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z. B. Genehmigung nach dem BImSchG) ist eine Anzeige nach AwSV nicht erforderlich.
§ 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Einrichtung
Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft
04431 85-0
04431 85-200
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Einrichtung
Amt für Umwelt und Klimaschutz
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Einrichtung
Fachdienst Wasserwirtschaft/Untere Wasserbehörde
04462 86-01
04462 86-1125
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
04941 16-6600
04941 16-6699
Gewerbestraße 61
26624 Südbrookmerland
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Umweltamt
04471 15-0
04471 85697
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
Einrichtung
Landkreis Helmstedt: 16.23 - Bodenschutz
Einrichtung
Landkreis Vechta - Amt für Umwelt und Tiefbau
04441 898-0
04441 898-1041
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Einrichtung
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 68 - Umwelt
04401 927-0
04401 927-100
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Do 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig
+49 531 35476-0
+49 531 35476-333
Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle
05141 755-0
05141 755-88
Im Werder 9
29221 Celle
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Emden
04921 9217-0
04921 9217-59
04921 9217-58
Brückstraße 38
26725 Emden
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
0551 5070-01
0551 5070-250
Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
0511 9096-0
0511 9096-199
Freundallee 9c
30173 Hannover
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
05121 163-0
05121 163-999
Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
0441 80077-0
0441 80077-299
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück
0541 503-500
0541 503-501
Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeigefrist:
6 Wochen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben