Straßen dienen dem Zweck der Fortbewegung und des Transports. Dies ist der sogenannte Gemeingebrauch. Wenn Sie eine Straße außerhalb des Gemeingebrauchs nutzen möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Das kann zum Beispiel sein für:

eine Festveranstaltung

eine Rallye

ein Radrennen

eine Sportveranstaltung

Film- und Fernsehaufnahmen

Bei wem Sie die Sondernutzungserlaubnis beantragen, ist abhängig davon, wo die Sondernutzung stattfinden soll. Für Landstraßen ist die regionale Straßenbaubehörde, für Autobahnen die entsprechende Autobahngesellschaft zuständig.

Damit die Sondernutzung genehmigt wird, müssen Sie sicherstellen, dass:

vorübergehend errichtete Anlagen

gesondert genehmigt werden

sicher sind

Sie für entstehende Schäden aufkommen

Die Erlaubnis wird Ihnen auf Zeit oder Widerruf erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden sein.


Telefon
04462 86-1212
Fax
04462 86-1604

Adresse
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
Servicezeiten Allgemein: Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Führerschein- und Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle: Mo. 07:30 - 12:00 Uhr Di. 07:30 - 12:00 Uhr Mi. 07:30 - 12:00 Uhr Do. 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

Fax
04489 73-80

Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Telefon
04446 89-13
Fax
04446 89-95

Adresse
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Telefon
04432 950-132

Postfach
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Servicezeiten

Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.


Telefon
04465 806-0
Fax
04465 806-77

Adresse
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Servicezeiten

Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr

Dienstag 08:30-12:00 Uhr

Mittwoch 08:30-12:00 Uhr

Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr

Freitag 08:30-12:00 Uhr


Telefon
+49 4407 73-0
Fax
+49 4407 73-100

Adresse
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Servicezeiten

Montag bis Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

oder nach Vereinbarung


Telefon
04941 16-0
Fax
04941 16-3299

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr,  14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr


Telefon
04941 16-0
Fax
04941 16-3697

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Adresse
Stellmacherstraße 23
26506 Norden
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
04471 15-0
Fax
04471 85697

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Telefon
+49 5351 121-1385

Adresse
Südstr. 10
38350 Helmstedt
Servicezeiten Allgemeine Sprechzeiten: Montag 08:00 - 11:30 Dienstag 08:00 - 11:30 | 14:00 - 17:00 Mittwoch 08:00 - 11:30 Donnerstag 08:00 - 11:30 Freitag 08:00 - 11:30 In der Zulassungsstelle nur nach Vereinbarung.

Ansprechpartner
Telefon
04441 898-0
Fax
04441 898-1037

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.

Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.

Ausländerbehörde:
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr


Telefon
04401 927-0
Fax
04401 927-100

Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Servicezeiten

Mo - Do  08:00 - 15:30 Uhr
Freitag   08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung


Telefon
04442 886-0
Fax
04442 886-8500

Postfach
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
Servicezeiten Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 


Telefon
04971 206-42
Hinweis
Brigitte Emken - Ordnung, Gewerbe und Kultur
Telefon
04971 206-44
Hinweis
Sarah Burmeister - Ordnung, Gewerbe und Kultur
Telefon
04971 206-45
Hinweis
Malte Stühmeier - Ordnung, Gewerbe und Kultur
Fax
04971 20666

Adresse
Am Markt 2-4
26427 Esens
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:30 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:30 Uhr


Telefon
+49 4931 1899-0
Fax
+49 4931 1899-59

Adresse
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfach
Postfach 1160
26519 Hage
Servicezeiten

Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:30 - 17:00 Uhr


Telefon
04244 82-52
Telefon
04244 82-25
Fax
04244 82-29

Adresse
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Und nach Vereinbarung.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Adresse
Helmstedter Straße 17
38381 Jerxheim
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Telefon
05491 662-0
Fax
05491 662-88

Adresse
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Servicezeiten

Mo - Fr:  08.30 - 12.30 Uhr

Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr

Do:  14.00 - 18.00 Uhr


Telefon
05068 464-0
Fax
05068 464-77

Adresse
Hauptstraße 61
31008 Elze
Servicezeiten

Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr

Mittwoch nur nach Vereinbarung

Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.


Telefon
04441 886-0
Fax
04441 886-199

Adresse
Burgstraße 6
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1551
49364 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Hinweis:

Für das Standesamt und das Einwohnermeldeamt müssen Termine vereinbart werden. Hier gelangen Sie zur Online Terminvereinbarung

Das Gewerbeamt ist von Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr und von 14:30 - 16:00 Uhr und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr geöffnet.


Telefon
04431 85-0
Fax
04431 85-200

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Adresse
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Servicezeiten Montag - Donnerstag­ 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Häufig gestellte Fragen

Die Bearbeitungsdauer wird sich nach der Komplexität des konkreten Falls richten.


Für Sondernutzungen an Landes- und an Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden Gebühren im Einzelfall bemessen. Sie berücksichtigen unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin


Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.


Straßenbaubehörde (außerhalb von Ortschaften) ist bei Bundesautobahnen: das Fernstraßenbundesamt mit Sitz in Leipzig.

Das Land ist Träger der Straßenbaulast für die Landesstraßen. In Niedersachsen ist insoweit die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig. Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen.

Die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften verwalten die sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes. In Niedersachsen ist insoweit die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig. 

Bei Gemeindestraßen: die Gemeinde


Übersicht der zentralen Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV)

Straßenbaubehörde (außerhalb von Ortschaften) ist bei Bundesautobahnen: das Fernstraßenbundesamt mit Sitz in Leipzig.

Das Land ist Träger der Straßenbaulast für die Landesstraßen. In Niedersachsen ist insoweit die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig. Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen.

Die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften verwalten die sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes. In Niedersachsen ist insoweit die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig. 

Bei Gemeindestraßen: die Gemeinde


Die geplante Sondernutzung muss verhältnismäßig sein, d.h. sie darf insbesondere die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs nicht übermäßig einschränken und keine erhebliche Beeinträchtigung für Menschen mit Behinderungen darstellen


Erforderlich sind Angaben über

  • die Art und den Anlass der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort und -datum
  • die Dauer der Veranstaltung
  • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
  • den Streckenverlauf
  • die Startweise

Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.


Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erteilung der beantragten Sondernutzung liegt im Ermessen der Behörde.

Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

Sie muss dabei das öffentliche Interesse an einer verkehrssicheren Benutzung der Straße (Gemeingebrauch) mit dem privaten Interesse der Antragstellung einer Sondernutzung abwägen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie entweder einen Genehmigungsbescheid oder, bei einer beabsichtigten negativen Entscheidung über Ihren Antrag, ein Anhörungsschreiben, bevor dann eventuell ein Ablehnungsbescheid ergeht.

Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.


Klage vor dem Verwaltungsgericht


Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Sondernutzung von Gehwegen, Benutzung über Gemeingebrauch, Sondernutzung von Straßen, Sondernutzung von Plätzen, Straßensondernutzung