Dienstleistung
Beratung zur Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten in Anspruch nehmen
Die Ziele des Infektionsschutzes sind,
- übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen,
- Infektionen frühzeitig zu erkennen und
- ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Dies ist eine der Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Damit ist die Gesamtheit aller staatlichen Einrichtungen gemeint, die Gesundheitsgefahren abwehren, Krankheiten vorbeugen und die Gesundheit fördern.
Die Gesundheitsämter sind Teil des ÖGD. Diese beraten Sie individuell zu Themen des Infektionsschutzes, beispielsweise zu
- Schutzimpfungen,
- Tuberkulose,
- sexuell übertragbaren Krankheiten,
- HIV/AIDS,
- Hygiene-Vorschriften.
Außerdem informiert der ÖGD allgemein zu bestimmten Infektionskrankheiten. Er geht beispielsweise auf folgende Fragen ein:
- Wie sollte man sich im Ernstfall verhalten?
- Wie sind die Übertragungswege?
- Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?
Auf Bundesebene stellt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) zudem Informationen für die Bevölkerung zum Thema Infektionsschutz bereit. Das Robert-Koch-Institut (RKI) erstellt entsprechende Informationen für die Fachöffentlichkeit.
Einrichtung
Fachbereich Gesundheit
04462 86-1500
04462 86-1504
Dohuser Weg 12b
26409 Wittmund
Einrichtung
Gesundheitsamt
04431 85-510
04431 85-89555
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Einrichtung
Gesundheitsamt
04488 56-7000
04488 56-7019
An der Hössen 38
26655 Westerstede
Einrichtung
Landkreis Aurich - Amt für Gesundheitswesen
04941 16-5300
Gesundheitsamt Aurich
04941 16-5350
Gesundheitsamt Norden
04941 16-5349
Gesundheitsamt Aurich
04941 16-5399
Gesundheitsamt Norden
Extumer Weg 29
26603 Aurich (Ostfriesland)
Neuer Weg 36-37
26506 Norden
Postfach 1480
26603 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Gesundheitsamt
04471 15-0
04471 85697
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
Einrichtung
Landkreis Helmstedt: 53.13 - Infektionsschutz
+49 5351 121-1413
+49 5351 121-1412
+49 5351 121-1410
+49 5351 121-1614
Elzweg 19
38350 Helmstedt
Einrichtung
Landkreis Vechta - Gesundheitsamt
04441 898-2218
Neuer Markt 8
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
Sie möchten sich zu Fragen des Infektionsschutzes beraten lassen.
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Impfpass
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf nötig, da nur formlose Beratung und keine rechtlich bindende Entscheidung der Behörde
nicht angegeben
Schlagwörter
Kindertageseinrichtungen, Gesundheitsamt, Infektion, Beratung, HIV, Infektionskrankheiten, Pflegeheimen, Schimmelbefall, Hygiene in Altenheimen, Heimhygiene, Hygiene in Tagespflegestätten, Tuberkulose, Infektion, AIDS, Ansteckungsgefahr, übertragbare Krankheiten, ÖGD, sexuell übertragbaren Krankheiten, Weiterverbreitung, Übertragungswege, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Schutzimpfungen, Schimmelpilz Schulen und Arztpraxis
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
Sie möchten sich zu Fragen des Infektionsschutzes beraten lassen.
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Impfpass
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf nötig, da nur formlose Beratung und keine rechtlich bindende Entscheidung der Behörde
nicht angegeben