Dienstleistung
Anzeige von Trinkwasseranlagen (u.a. auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen aufgeben
Trinkwasser ist ein Lebensmittel und unterliegt besonders hohen Sicherheitsanforderungen. Wasserversorgungsanlagen werden durch das Gesundheitsamt überwacht.
Wenn Sie eine zentrale oder dezentrale Wasserversorgungsanlage, eine Eigenwasserversorgungsanlage (Hausbrunnen) oder eine Gebäudewasserversorgungsanlage mit öffentlicher Trinkwasserbereitstellung betreiben möchten, müssen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen:
- die Errichtung
- die Inbetrieb- und Wiederinbetriebnahme
- bauliche oder betriebstechnische Veränderungen
- die Übertragung des Eigentums oder des Nutzungsrechts
- die vollständige oder teilweise Stilllegung
Ähnliches gilt, wenn Sie eine mobile oder eine zeitweilige Wasserversorgungsanlage betreiben.
Als Betreiberin oder Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage müssen Sie eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage ebenfalls anmelden. Dies gilt nicht für Löschwasser- und Tränkwasseranlagen, wenn Sie dort Trinkwasser einspeisen.
Einrichtung
Fachbereich Gesundheit
04462 86-1500
04462 86-1504
Dohuser Weg 12b
26409 Wittmund
Einrichtung
Gesundheitsamt
04431 85-510
04431 85-89555
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Einrichtung
Gesundheitsamt
04488 56-7000
04488 56-7019
An der Hössen 38
26655 Westerstede
Einrichtung
Landkreis Aurich - Amt für Gesundheitswesen
04941 16-5300
Gesundheitsamt Aurich
04941 16-5350
Gesundheitsamt Norden
04941 16-5349
Gesundheitsamt Aurich
04941 16-5399
Gesundheitsamt Norden
Extumer Weg 29
26603 Aurich (Ostfriesland)
Neuer Weg 36-37
26506 Norden
Postfach 1480
26603 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Gesundheitsamt
04471 15-0
04471 85697
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
Einrichtung
Landkreis Helmstedt: 53.13 - Infektionsschutz
+49 5351 121-1413
+49 5351 121-1412
+49 5351 121-1410
+49 5351 121-1614
Elzweg 19
38350 Helmstedt
Einrichtung
Landkreis Vechta - Amt für Umwelt und Tiefbau
04441 898-0
04441 898-1041
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Einrichtung
Landkreis Vechta - Gesundheitsamt
04441 898-2218
Neuer Markt 8
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist:
3 Tage
Ansprechpunkt
Zuständig sind die Gesundheitsämter.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
Sie betreiben oder besitzen eine Wasserversorgungsanlage oder eine Nichttrinkwasseranlage.
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen zur Trinkwasserversorgung aus eigenen Brunnen und Quellen finden sie in der .
Infobroschüre des Umweltbundesamtes "Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen"
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Schlagwörter
Lebensmittel, Gesundheitsamt, Trinkwasser, Trinkwasserversorgung, Stilllegung, Inbetriebnahme, Hausbrunnen, Eigenwasserversorgungsanlage, Tränkwasseranlage, mobile Wasserversorgungsanlage, Gebäudewasserversorgungsanlage, Wiederinbetriebnahme, Löschwasseranlage, zeitweilige Wasserversorgungsanlage, zentrale Wasserversorgungsanlage, Nichttrinkwasseranlage, dezentrale Wasserversorgungsanlage, Wasserversorgungsanlage
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Ansprechpunkt
Zuständig sind die Gesundheitsämter.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
Sie betreiben oder besitzen eine Wasserversorgungsanlage oder eine Nichttrinkwasseranlage.
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen zur Trinkwasserversorgung aus eigenen Brunnen und Quellen finden sie in der .
Infobroschüre des Umweltbundesamtes "Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen"
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.