Dienstleistung
Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
Telefon
+49 511 643-0
+49 511 643-0
Fax
+49 511 643-2304
+49 511 643-2304
Adresse
Stilleweg 2
30655 Hannover
Stilleweg 2
30655 Hannover
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig
Telefon
+49 531 35476-0
+49 531 35476-0
Fax
+49 531 35476-333
+49 531 35476-333
Adresse
Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig
Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle
Telefon
05141 755-0
05141 755-0
Fax
05141 755-88
05141 755-88
Adresse
Im Werder 9
29221 Celle
Im Werder 9
29221 Celle
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Emden
Telefon
04921 9217-0
04921 9217-0
Fax
04921 9217-59
04921 9217-59
Fax
04921 9217-58
04921 9217-58
Adresse
Brückstraße 38
26725 Emden
Brückstraße 38
26725 Emden
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Telefon
0551 5070-01
0551 5070-01
Fax
0551 5070-250
0551 5070-250
Adresse
Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen
Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Telefon
0511 9096-0
0511 9096-0
Fax
0511 9096-199
0511 9096-199
Adresse
Freundallee 9c
30173 Hannover
Freundallee 9c
30173 Hannover
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Telefon
05121 163-0
05121 163-0
Fax
05121 163-999
05121 163-999
Adresse
Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim
Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Telefon
0441 80077-0
0441 80077-0
Fax
0441 80077-299
0441 80077-299
Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück
Telefon
0541 503-500
0541 503-500
Fax
0541 503-501
0541 503-501
Adresse
Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück
Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit für den Arbeitsschutz liegt bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern.
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, sofern der Unfall im Zusammenhang mit Arbeitsmitteln erfolgt, die im Rahmen des Bundesberggesetzes, der Gashochdruckleitungsverordnung, der Rohrfernleitungsverordnung oder des Kohlendioxid-Speichergesetzes verwendet werden.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:
- Angaben zur Person,
- deren Arbeitsbereich,
- Schilderungen zum Unfallhergang
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Unfall, Anzeige, Verwendung Arbeitsmittel
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit für den Arbeitsschutz liegt bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern.
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, sofern der Unfall im Zusammenhang mit Arbeitsmitteln erfolgt, die im Rahmen des Bundesberggesetzes, der Gashochdruckleitungsverordnung, der Rohrfernleitungsverordnung oder des Kohlendioxid-Speichergesetzes verwendet werden.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:
- Angaben zur Person,
- deren Arbeitsbereich,
- Schilderungen zum Unfallhergang
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Unfall, Anzeige, Verwendung Arbeitsmittel