Dienstleistung
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren
Die Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis) ermöglicht eine sichere digitale Identifizierung.
Im Chip Ihres Personalausweises sind hierfür insbesondere folgende Daten gespeichert:
- Familienname,
- Geburtsname,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Tag der Geburt,
- Ort der Geburt,
- Anschrift,
- im amtlichen Gemeindeverzeichnis verwendeter eindeutiger Gemeindeschlüssel,
- Abkürzung für die Staatsangehörigkeit,
- Dokumentenart,
- letzter Tag der Gültigkeitsdauer,
- dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen,
- Abkürzung „D“ für Bundesrepublik Deutschland,
- Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird,
- Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht, und
- Ordensname, Künstlername.
Aktivierung
Bei der Ausstellung des Personalausweises erhalten Sie einen PIN-Brief mit einer fünfstelligen Transport-PIN. Für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ersetzen Sie diese bei der ersten Verwendung durch eine selbst gewählte sechsstellige PIN.
Wurde die Funktion nicht aktiviert, kann sie während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises jederzeit nachträglich bei der zuständigen Personalausweisbehörde freigeschaltet werden.
PIN ändern oder neu setzen
Ihre PIN können Sie jederzeit über die AusweisApp oder bei der Personalausweisbehörde ändern. Eine neue PIN ist erforderlich, wenn Sie diese vergessen haben, die PIN nach mehrfacher Falscheingabe gesperrt wurde oder sie Unbefugten bekannt geworden ist.
Änderungen persönlicher Daten
Änderungen von Namen oder anderen personenbezogenen Daten werden grundsätzlich bei der Ausstellung eines neuen Personalausweises berücksichtigt.
Anschriftenänderungen werden im Rahmen der An- oder Ummeldung aktualisiert; ein neuer Personalausweis ist hierfür nicht erforderlich.
Sperrung bei Verlust oder Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweises sollten Sie die Online-Ausweisfunktion umgehend über die Personalausweisbehörde oder die Sperrhotline sperren lassen. Dadurch wird eine missbräuchliche Nutzung verhindert. Für die Sperrung über die Hotline wird das persönliche Sperrkennwort aus dem PIN-Brief benötigt.
Die elektronische Signatur ist eine separate Funktion und muss bei Verlust oder Diebstahl gegebenenfalls zusätzlich beim jeweiligen Zertifikatsanbieter gesperrt werden.
Entsperrung
Nach drei falschen PIN-Eingaben kann die Sperre mit der PUK (Entsperrnummer) aufgehoben werden. Liegt die PUK nicht vor, hilft die zuständige Personalausweisbehörde weiter.
Einrichtung
Amt für Bürgerservice und Zentrale Verwaltung
Küsterstraße 4
49434 Neuenkirchen-Vörden
05493 9871-99
05493 9871-0
Einrichtung
Bürgerbüro
Am Markt 2-4
26427 Esens
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04971 20666
04971 206-30
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Janna Balfanz
04971 206-43
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Nadine Winter
04971 206-47
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Marina Schumann
Einrichtung
Bürgerbüro
Burgstraße 6
49377 Vechta
Postfach 1551
49364 Vechta
Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Hinweis:
Für das Standesamt und das Einwohnermeldeamt müssen Termine vereinbart werden. Hier gelangen Sie zur Online Terminvereinbarung
Das Gewerbeamt ist von Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr und von 14:30 - 16:00 Uhr und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr geöffnet.
04441 886-199
04441 886-0
Einrichtung
Gemeinde Apen - Bürgerbüro
Hauptstraße 200
26689 Apen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04489 73-80
04489 73-0
Einrichtung
Gemeinde Bakum - Bürgerbüro
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04446 89-95
04446 89-11
Einrichtung
Gemeinde Bösel - Meldeamt
Am Kirchplatz 15
26219 Bösel
Postfach 1154
26216 Bösel
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04494 89-10
04494 89-0
Einrichtung
Gemeinde Bösel - Zentrale Buchhaltung
Am Kirchplatz 15
26219 Bösel
Postfach 1154
26216 Bösel
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04494 89-10
04494 89-0
Einrichtung
Gemeinde Edewecht - Bürgerbüro
Rathausstraße 7
26188 Edewecht
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04405 916-1149
04405 916-0
Postfach 1162
49627 Essen (Oldenburg)
Peterstraße 7
49632 Essen (Oldenburg)
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
05434 88-38
05434 88-33
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04465 806-77
04465 806-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Bürgerbüro
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
KFZ Zulassungen werden ausschließlich mit Termin bearbeitet.
Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Samtgemeinde Hage - Meldeamt
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfach 1160
26519 Hage
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, nachmittags nur nach Terminvergabe
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
+49 4931 1899-59
+49 4931 1899-0
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Einwohnermeldeamt
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04244 82-29
04244 82-26
04244 82-27
Helmstedter Straße 17
38381 Jerxheim
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Auricher Straße 9
26556 Westerholt
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
04975 9193-55
04975 9193-22
Einrichtung
Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662-88
05491 662-0
Einrichtung
Stadt Elze
Hauptstraße 61
31008 Elze
Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.
05068 464-77
05068 464-0
Einrichtung
Stadt Wittmund
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
04462 983-299
04462 983-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Für die oben beschriebenen Leistungen fallen in der Regel keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die gewünschten Änderungen oder Maßnahmen werden in der Regel unmittelbar vorgenommen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber eines gültigen deutschen Personalausweises.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis
- Ggf. PINBrief mit Transport-PIN, PUK oder Sperrkennwort
Bei persönlicher Vorsprache gegebenenfalls ein weiterer Identitätsnachweis
Verfahrensablauf
Je nach Anliegen wenden Sie sich persönlich an die zuständige Personalausweisbehörde.
- Aktivierung: Die Online-Ausweisfunktion wird auf Antrag aktiviert oder nachträglich freigeschaltet.
- PIN-Änderung: Die PIN kann über die AusweisApp oder bei der Personalausweisbehörde geändert beziehungsweise neu gesetzt werden.
- Sperrung: Bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises kann die Online-Ausweisfunktion unverzüglich bei der Personalausweisbehörde oder über die Sperrhotline gesperrt werden.
- Entsperrung: Eine gesperrte PIN kann mit der PUK entsperrt werden. Ist dies nicht möglich, kann die Personalausweisbehörde eine neue PIN setzen.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Informationen über den Personalausweis und den Online-Ausweis auf der Internetseite „Personalausweisportal“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Häufige Fragen zum Online-Ausweis auf einer Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Online-Broschüre „Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Rechtsbehelf
Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweisbehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.
Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.
Schlagwörter
neuer Personalausweis, Personalausweis, ePA, PA, Perso, Personaldokument, elektronischer Personalausweis, Neuer PA, Identitätsnachweis, nPA, Starten, Anschaltung, einschalten, Ausweis-Chip, Anschalten, Aktivierung, Ausweischip, Elektronisch, aktivieren, Start, elektronisch, Online-Ausweisfunktion, Chip, Einschaltung, Erstbenutzung, Verbindung, Online-Ausweis, Pass, Ausweis, neu, Personalausweis, Perso, Personaldokument, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Neuer PA, PA, Identitätsnachweis, ePA, aktivieren, Starten, Ausweis-Chip, nPA, Online-Ausweisfunktion, Chip, Ausweischip, neu, Elektronisch, Anschaltung, einschalten, Anschalten, Aktivierung, Start, elektronisch, Einschaltung, Erstbenutzung, Verbindung, Online-Ausweis, Pass, Ausweis
Welche Gebühren fallen an?
Für die oben beschriebenen Leistungen fallen in der Regel keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die gewünschten Änderungen oder Maßnahmen werden in der Regel unmittelbar vorgenommen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber eines gültigen deutschen Personalausweises.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis
- Ggf. PINBrief mit Transport-PIN, PUK oder Sperrkennwort
Bei persönlicher Vorsprache gegebenenfalls ein weiterer Identitätsnachweis
Verfahrensablauf
Je nach Anliegen wenden Sie sich persönlich an die zuständige Personalausweisbehörde.
- Aktivierung: Die Online-Ausweisfunktion wird auf Antrag aktiviert oder nachträglich freigeschaltet.
- PIN-Änderung: Die PIN kann über die AusweisApp oder bei der Personalausweisbehörde geändert beziehungsweise neu gesetzt werden.
- Sperrung: Bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises kann die Online-Ausweisfunktion unverzüglich bei der Personalausweisbehörde oder über die Sperrhotline gesperrt werden.
- Entsperrung: Eine gesperrte PIN kann mit der PUK entsperrt werden. Ist dies nicht möglich, kann die Personalausweisbehörde eine neue PIN setzen.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Informationen über den Personalausweis und den Online-Ausweis auf der Internetseite „Personalausweisportal“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Häufige Fragen zum Online-Ausweis auf einer Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Online-Broschüre „Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Rechtsbehelf
Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweisbehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.
Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.