Dienstleistung
Zusatzleistungen Bewilligung in Härtefällen
Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.
Wenn Sie in einem Internat untergebracht sind, können Sie für die Unterkunftskosten Zusatzleistungen beantragen.
Einrichtung
Fachdienst Soziale Leistungen
04462 86-1326
04462 86-1313
Dohuser Weg 34
26409 Wittmund
Einrichtung
Landkreis Aurich - Jugend und Soziales
04941 16-0
04941 16-5098
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Landkreis Helmstedt: 50.24 - Wohngeld / BAföG
+49 5351 121-2450
+49 5351 121-2322
+49 5351 121-2601
Conringstraße 27 - 30
38350 Helmstedt
Einrichtung
Landkreis Vechta - Jugendamt
04441 898-0
04441 898-1040
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
Ämter für Ausbildungsförderung der Landkreise und kreisfreien Städte
Voraussetzungen
- Sie haben einen Anspruch auf BAföG
- Sie sind in einem Internat untergebracht
- Eine alternative Unterbringung ist nicht möglich
- Sie sind finanziell nicht in der Lage, die Unterkunftskosten selbst zu zahlen
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweise zur Unterkunft
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Bundesausbildungsförderungsgesetz, BAföG, Härtefall, Härtefälle, Internat
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
Ämter für Ausbildungsförderung der Landkreise und kreisfreien Städte
Voraussetzungen
- Sie haben einen Anspruch auf BAföG
- Sie sind in einem Internat untergebracht
- Eine alternative Unterbringung ist nicht möglich
- Sie sind finanziell nicht in der Lage, die Unterkunftskosten selbst zu zahlen
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweise zur Unterkunft
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben