Dienstleistung
Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen
Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Fehlgeburt aus.
Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn die bei der Geburt vom Mutterleib getrennt e Leibesfrucht keine Lebenszeichen (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, natürlich e Lungenatmung) zeigte, das Gewicht unter 500 Gramm lag und die 24. Schwangerschaftswoche nicht erreicht wurde.
Einrichtung
3.2 Standesamt
Dr.-Gustav-Thye-Straße 2
27798 Hude (Oldenburg)
Einrichtung
Amt für Bürgerservice und Zentrale Verwaltung
05493 9871-0
05493 9871-99
Küsterstraße 4
49434 Neuenkirchen-Vörden
Einrichtung
Gemeinde Bakum - Standesamt
04446 89-23
04446 89-95
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Barßel - Standesamt
04499 810
04499 8158
Theodor-Klinker-Platz
26676 Barßel
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr (Nachmittags nach Terminvereinbarung)
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
04733 89-32
04733 89-78
Butjadinger Straße 59
26969 Butjadingen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
und nach telefonischer Vereinbarung
04494 89-0
04494 89-10
Am Kirchplatz 15
26219 Bösel
Postfach 1154
26216 Bösel
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen
04432 9500
04432 950100
Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
Einrichtung
Gemeinde Edewecht - Standesamt
04405 916-1090
04405 916-1149
Rathausstraße 7
26188 Edewecht
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Essen (Oldenburg) - Standesamt
05434 88-35
05434 88-38
Postfach 1162
49627 Essen (Oldenburg)
Peterstraße 7
49632 Essen (Oldenburg)
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Friedeburg
04465 806-0
04465 806-77
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Goldenstedt - Standesamt
04444 2009-14
04444 2009-77
Hauptstraße 39
49424 Goldenstedt
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 19:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Lastrup - Standesamt
04472 8900-26
04472 8900-46
Am Marktplatz 1
49688 Lastrup
05957 9610-14
05957 9610-30
Kirchstraße 1
49699 Lindern (Oldenburg)
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
04498 940-0
04498 940-200
Hauptstraße 507
26683 Saterland
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung
Das Rathaus bleibt mittwochs geschlossen. Des Weiteren ist das Bauamt mittwochs telefonisch nicht zu erreichen.
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Kämmerei
+49 4407 73-0
+49 4407 73-100
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Standesamt
+49 4407 73-101
+49 4407 73-100
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Wiefelstede - Standesamt
04402 965-134
04402 965-199
Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Samtgemeinde Hage - Standesamt
04931 1899-0
04931 1899-29
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfach 1160
26519 Hage
Montag bis Mittwoch 08:30 - 11:00 Uhr
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Standesamt
04244 82-10
04244 82-29
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04975 9193-21
04975 9193-55
Auricher Straße 9
26556 Westerholt
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Stadt Damme
05491 662-0
05491 662-88
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
Einrichtung
Stadt Wittmund
04462 983-0
04462 983-299
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
Einrichtung
Standesamt
04441 886-0
04441 886-199
Burgstraße 6
49377 Vechta
Postfach 1551
49364 Vechta
Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Hinweis:
Für das Standesamt und das Einwohnermeldeamt müssen Termine vereinbart werden. Hier gelangen Sie zur Online Terminvereinbarung
Das Gewerbeamt ist von Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr und von 14:30 - 16:00 Uhr und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr geöffnet.
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
In Niedersachsen richten sich die Gebühren nach der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO) und können in anderen Bundesländern abweichen.
Gebühr:
EUR 20,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erfolgt die Ausstellung sofort.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt
der
Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung
, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte
.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt
der
Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung
, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte
.
Voraussetzungen
- Es muss eine Fehlgeburt vorliegen und diese wurde beim zuständigen Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen angezeigt.
-
Die Anzeige ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, d. h. Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei
der
Mutter.
Formulare
Keine
erforderliche Unterlagen
- Der Mutterpass, aus dem die Fehlgeburt hervorgeht oder eine von einer Ärztin oder einem Arzt, einer Hebamme oder einer Entbindungspflegerin oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt.
- Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern.
- Eine Angabe zum vorgesehenen Familiennamen und Vornamen des Kindes.
- Eine Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
-
Sofern keine Ehe vorliegt:
Geburtsurkunde der Mutter
Falls die Bescheinigung die Daten des Vaters enthalten soll:
- Eine schriftliche Zustimmung des Vaters und
- eine Geburtsurkunde des Vaters.
Verfahrensablauf
- Die Anzeige erfolgt frist- und formfrei.
- Für die vollständige Anzeige bedarf es einer von einer Ärztin oder einem Arzt, einer Hebamme oder einer Entbindungspflegerin oder einem Entbindungspfleger ausgestellten Bescheinigung über die Fehlgeburt.
- Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern ist vorzulegen.
- Eine Angabe zum vorgesehenen Familiennamen und Vornamen des Kindes wird benötigt.
- Auf Grundlage der Angaben erteilt das Standesamt die Bescheinigung.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über eine Fehlgeburt ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Bescheinigung auszustellen.
Welche Gebühren fallen an?
In Niedersachsen richten sich die Gebühren nach der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO) und können in anderen Bundesländern abweichen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erfolgt die Ausstellung sofort.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung , in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte .
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung , in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte .
Voraussetzungen
- Es muss eine Fehlgeburt vorliegen und diese wurde beim zuständigen Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen angezeigt.
- Die Anzeige ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, d. h. Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei der Mutter.
Formulare
Keine
erforderliche Unterlagen
- Der Mutterpass, aus dem die Fehlgeburt hervorgeht oder eine von einer Ärztin oder einem Arzt, einer Hebamme oder einer Entbindungspflegerin oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt.
- Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern.
- Eine Angabe zum vorgesehenen Familiennamen und Vornamen des Kindes.
- Eine Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
- Sofern keine Ehe vorliegt: Geburtsurkunde der Mutter
Falls die Bescheinigung die Daten des Vaters enthalten soll:
- Eine schriftliche Zustimmung des Vaters und
- eine Geburtsurkunde des Vaters.
Verfahrensablauf
- Die Anzeige erfolgt frist- und formfrei.
- Für die vollständige Anzeige bedarf es einer von einer Ärztin oder einem Arzt, einer Hebamme oder einer Entbindungspflegerin oder einem Entbindungspfleger ausgestellten Bescheinigung über die Fehlgeburt.
- Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern ist vorzulegen.
- Eine Angabe zum vorgesehenen Familiennamen und Vornamen des Kindes wird benötigt.
- Auf Grundlage der Angaben erteilt das Standesamt die Bescheinigung.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über eine Fehlgeburt ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Bescheinigung auszustellen.