Dienstleistung
Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.
Einrichtung
Amt für Bauwesen und Kreisentwicklung
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Einrichtung
Bauordnungsamt
04431 85-958
04431 85-215
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04941 16-0
04941 16-6099
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr
Einrichtung
Landkreis Helmstedt: 63.26 - Immissionsschutz
+49 5351 121-1505
+49 5351 121-2616
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
04441 898-0
04441 898-1039
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Einrichtung
Landkreis Wittmund - Fachdienst Bauordnung
04462 86-1272
04462 86-1717
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte oder großen selbstständigen Städte
Zuständige Stelle
Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte oder großen selbstständigen Städte
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Anzeige
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Schlagwörter
Feuerbestattung, 27. BImSchV, Krematorium
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte oder großen selbstständigen Städte
Zuständige Stelle
Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte oder großen selbstständigen Städte
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Anzeige
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.