Ansprechpartner


Herr Scholkmann

Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.


Adresse
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Servicezeiten Dienstag und Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Telefon
04431 85-958
Fax
04431 85-215

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Telefon
04941 16-0
Fax
04941 16-6099

Adresse
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr


Telefon
+49 5351 121-1505
Fax
+49 5351 121-2616

Adresse
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Servicezeiten Hauptsächlich nach Terminvereinbarung

Ansprechpartner
Telefon
04441 898-0
Fax
04441 898-1039

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Telefon
04462 86-1272
Fax
04462 86-1717

Adresse
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr


Häufig gestellte Fragen

Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.


Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte oder großen selbstständigen Städte


Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte oder großen selbstständigen Städte


Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.


Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.


Feuerbestattung, 27. BImSchV, Krematorium