Sie sind als staatenlose Person, heimatlose Ausländerin oder Ausländer oder ausländische geflüchtete Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland anerkannt und haben im Ausland geheiratet? Dann können Sie nach der Eheschließung im Ausland einen Antrag zur Nachbeurkundung der Eheschließung bei einem deutschen Standesamt stellen.

Die Ehe muss in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, wirksam geschlossen worden sein. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen.

Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt

  • Ihres Wohnortes oder 
  • des Ortes, an dem Sie zuletzt gewohnt haben, oder 
  • des Ortes Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.

Telefon
05494 985-0
Fax
05494 985-99

Adresse
Große Straße 19
49451 Holdorf

Telefon
04446 89-23
Fax
04446 89-95

Adresse
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Telefon
05434 88-35
Fax
05434 88-38

Postfach
Postfach 1162
49627 Essen (Oldenburg)
Adresse
Peterstraße 7
49632 Essen (Oldenburg)
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr


Telefon
04465 806-0
Fax
04465 806-77

Adresse
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Servicezeiten

Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr

Dienstag 08:30-12:00 Uhr

Mittwoch 08:30-12:00 Uhr

Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr

Freitag 08:30-12:00 Uhr


Telefon
04444 2009-14
Fax
04444 2009-77

Adresse
Hauptstraße 39
49424 Goldenstedt
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 19:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr


Telefon
05493 9871-0
Fax
05493 9871-99

Adresse
Küsterstraße 4
49434 Neuenkirchen-Vörden
Servicezeiten Postalische Adresse: Gemeinde Neuenkirchen-Vörden Küsterstraße 4 49434 Neuenkirchen-Vörden Telefonisch zu erreichen unter: (05493) 9871-0 Die Telefax-Nummer lautet: (05493) 9871-99 E-Mail: info@neuenkirchen-voerden.de Öffnungszeiten: Allgemein: Mo., Di., Mi., Do. u. Fr. 8.00 - 12.00 Uhr Fr. 14.00 - 16.00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung

Telefon
+49 4407 73-0
Fax
+49 4407 73-100

Adresse
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Servicezeiten

Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr


Telefon
04402 965-134
Fax
04402 965-199

Adresse
Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede
Servicezeiten

Montag  08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
 


Telefon
04244 82-10
Fax
04244 82-29

Adresse
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Und nach Vereinbarung.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
04975 9193-21
Fax
04975 9193-55

Adresse
Auricher Straße 9
26556 Westerholt
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


Telefon
05491 662-0
Fax
05491 662-88

Adresse
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Servicezeiten

Mo - Fr:  08.30 - 12.30 Uhr

Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr

Do:  14.00 - 18.00 Uhr


Telefon
05068 464-0
Fax
05068 464-77

Adresse
Hauptstraße 61
31008 Elze
Servicezeiten

Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr

Mittwoch nur nach Vereinbarung

Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.


Adresse

27793 Wildeshausen

Telefon
04971 206-44
Hinweis
Sarah Burmeister - Standesamt
Telefon
04971 206-42
Hinweis
Brigitte Emken - Standesamt
Telefon
04971 206-45
Hinweis
Malte Stühmeier - Standesamt
Fax
04971 20666

Adresse
Am Markt 2-4
26427 Esens
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:30 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:30 Uhr


Häufig gestellte Fragen

Für Niedersachsen ergeben sich die Gebühren aus der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO

Die Höhe der Kosten für die Beurkundung einer Eheschließung im Ausland nach § 34 Abs. 1 PStG ist variabel. Dabei fallen zunächst fixe Gebühren in Höhe von 50 Euro an.

Je ausländisches Recht, das nach Artikel 13 Abs. 1 oder Artikel 17 b Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 4 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu beachten ist, zuzüglich 40 Euro,

Bei Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nach § 107 Abs. 1 Satz 1 FamFG nicht bedarf, zuzüglich 40 Euro,

Bei Aufnahme eines Antrags auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung zuzüglich 40 Euro.

Für Niedersachsen ergeben sich die Gebühren aus der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO

Die Höhe der Kosten für die Beurkundung einer Eheschließung im Ausland nach § 34 Abs. 1 PStG ist variabel. Dabei fallen zunächst fixe Gebühren in Höhe von 50 Euro an.

Je ausländisches Recht, das nach Artikel 13 Abs. 1 oder Artikel 17 b Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 4 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu beachten ist, zuzüglich 40 Euro,

Bei Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nach § 107 Abs. 1 Satz 1 FamFG nicht bedarf, zuzüglich 40 Euro,

Bei Aufnahme eines Antrags auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung zuzüglich 40 Euro.


Zuständig ist das Standesamt des Ortes, an dem Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.


Zuständig ist das Standesamt des Ortes, an dem Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.


  • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Ehegatten ist staatenlos, heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer oder anerkannte ausländische geflüchtete Person mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
  • Keiner der Eheschließenden war oder ist im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
  • Die Eheschließung ist rechtswirksam und mit dem deutschem Recht vereinbar.

Der Antrag kann in der Regel formlos gestellt werden.


  • Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsheirat
  • ausländische Heirats- oder Eheurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • Geburtsurkunden von Ehepartnerin und Ehepartner
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
  • gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall

Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.


Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Standesamt. Sollten Unklarheiten darüber auftreten, welche Unterlagen für die Beurkundung der Ehe benötigt werden, kann dieses weiterhelfen. Im Folgenden werden die Unterlagen durch die Standesbeamtinnen und Standesbeamten überprüft. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten Sie eine deutsche Eheurkunde.


Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 49 Personenstandsgesetz (PStG)


Hochzeit, Eheschließung, Ehe, Nachbeurkundung, Erstbeurkundung, Erstregistrierung, Hochzeit im Ausland, Ehe im Ausland, Eheregister, Eheleute