Dienstleistung
Änderung der Vergütungsstufe für berufliche Betreuerinnen und Betreuer beantragen
Wenn Sie beruflicher Betreuer sind und bereits in die für Sie maßgebliche Vergütungsstufe eingestuft wurden, haben Sie bei Änderung Ihres Bildungsabschlusses die Möglichkeit, auch die Änderung der Vergütungsstufe zu beantragen.
Die Änderung Ihrer Einstufung erfolgt per Feststellungsbescheid, der bundesweit Gültigkeit entfaltet.
Einrichtung
Amtsgericht Aurich
04941 13-0
Schloßplatz 3
26603 Aurich (Ostfriesland)
Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und nach Vereinbarung
Einrichtung
Amtsgericht Brake
04401 109-0
04401 109-111
Bürgermeister-Müller-Straße 34
26919 Brake (Unterweser)
Montag bis Freitag 09.00 – 12.00 Uhr sowie Nachmittags nach telefonischer Vereinbarung
Einrichtung
Amtsgericht Celle
05141 206-0
05141 206-757
Mühlenstrasse 8
29221 Celle
Postfach 1104
29201 Celle
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Einrichtung
Amtsgericht Cloppenburg
04471 8800-0
04471 8800-10
Postfach 1941
49649 Cloppenburg
Burgstraße 9
49661 Cloppenburg
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Einrichtung
Amtsgericht Elze
05068 9301-0
Postfach 1251
31002 Elze
Bahnhofstraße 26
31008 Elze
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitags und vor Feiertagen in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Einrichtung
Amtsgericht Helmstedt
05351 1203-0
05351 1203-50
Stobenstraße 5
38350 Helmstedt
montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr
Einrichtung
Amtsgericht Hildesheim
05121 968-0
05121 968-257
Postfach 100161
31101 Hildesheim
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Einrichtung
Amtsgericht Norden
04931 1809-01
04931 1809-18
Norddeicher Straße 1
26506 Norden
Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr,
sowie nach Vereinbarung
Einrichtung
Amtsgericht Nordenham
04731 946-0
04731 946-423
Postfach 11 64
26941 Nordenham
Bahnhofstraße 56
26954 Nordenham
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung
Einrichtung
Amtsgericht Oldenburg
0441 220-0
0441 220-3040
Postfach 24 71
26014 Oldenburg (Oldenburg)
Elisabethstraße 8
26135 Oldenburg (Oldenburg)
Öffnungs- und Geschäftszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
7:30 - 15:30 Uhr
Freitag
7:30 - 12:00 Uhr
Geschäftszeiten
Montag bis Freitag
9:00 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Amtsgericht Vechta
04441 87 06-0
04441 87 06-113
Postfach 1151
49360 Vechta
Kapitelplatz 8
49377 Vechta
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr
Einrichtung
Amtsgericht Westerstede
04488 836-0
04488 836-10
Postfach 1120
26653 Westerstede
Wilhelm-Geiler-Straße 12a
26655 Westerstede
Die Geschäftszeiten des Amtsgerichts Westerstede sind von Montag - Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und natürlich nach Vereinbarung
Einrichtung
Amtsgericht Wildeshausen
04431 84-0
04431 84-100
Delmenhorster Straße 17
27793 Wildeshausen
Postfach 1161
27778 Wildeshausen
Geschäftszeiten
Montag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr
und 14.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr
und 14.00 – 15.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
Einrichtung
Amtsgericht Wittmund
04462 9192-0
04462 9192-93
Am Markt 11
26409 Wittmund
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Einrichtung
Landgericht Aurich
04941 13-0
Schloßplatz 3
26603 Aurich (Ostfriesland)
Einrichtung
Landgericht Braunschweig
0531 488-0
Münzstraße 17
38100 Braunschweig
Einrichtung
Landgericht Hannover
0511 347-0
Volgersweg 65
30175 Hannover
Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 (von Juni bis August bis 15:00 Uhr)
Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie das Landgericht Hannover
Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Eilanträge , die am Freitag oder vor Feiertagen eingereicht und bearbeitet werden sollen, müssen vor 12:00 Uhr schriftlich oder per Fax eingegangen sein. Die Kernzeit endet freitags und vor Feiertagen um 12:00 Uhr.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitarbeiter des Landgerichts teilweise nur vormittags anwesend sind bzw. Gleitzeiten in Anspruch nehmen können, so dass sie außerhalb der Kernzeiten (09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr) ggf. nicht erreichbar sind.
Einrichtung
Landgericht Hildesheim
05121 968-0
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Einrichtung
Landgericht Oldenburg
0441 220-0
Elisabethstraße 7
26135 Oldenburg (Oldenburg)
Einrichtung
Oberlandesgericht Braunschweig
0531 488-0
Bankplatz 6
38100 Braunschweig
Einrichtung
Oberlandesgericht Celle
05141 206-0
Schloßplatz 2
29221 Celle
Einrichtung
Oberlandesgericht Oldenburg
0441 220-0
Richard-Wagner-Platz 1 1
26135 Oldenburg (Oldenburg)
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Ihr Antrag wird umgehend bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und dem Prüfungsumfang ab.
Welche Gebühren fallen an?
Keine Kosten
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.
Ansprechpunkt
Der Vorstand des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts
Zuständige Stelle
Der Vorstand des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts
Voraussetzungen
- Ihr Bildungsabschluss hat sich geändert.
- Es liegt bereits ein Feststellungsbescheid vor.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Änderung der Vergütungsstufe
- Qualifikationsnachweis (höchster Bildungsabschluss in beglaubigter Form)
ggf. bereits ergangener Feststellungsbescheid
Verfahrensablauf
Die Änderung der Vergütungsstufe können Sie schriftlich oder online beantragen.
- Sie stellen dafür einen Antrag an den/die Präsident/in bzw. den/die Direktor/in des für Sie zuständigen Amtsgerichts.
- Diesem Antrag fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei (bereits ergangener Feststellungsbescheid, neuester höchster Bildungsabschluss) bei.
- Nach Prüfung des Antrages ergeht ein Feststellungsbescheid.
Wenn Sie die Änderung der Vergütungsstufe online beantragen wollen:
- Sie stellen den Antrag über das Online-Portal und laden die erforderlichen Nachweise hoch.
- Der Antrag wird an das für Sie zuständige Amtsgericht weitergeleitet.
Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Der schriftliche Antrag ist an den/die Präsident/in bzw. den/die Direktor/in des für Sie zuständigen Amtsgerichts zu stellen und nicht an die Betreuungsabteilung.
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Weitere Informationen, wie und wo Sie den Antrag auf gerichtliche Entscheidung einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Änderung der Vergütungsstufe.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ihr Antrag wird umgehend bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und dem Prüfungsumfang ab.
Welche Gebühren fallen an?
Keine Kosten
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.
Ansprechpunkt
Der Vorstand des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts
Zuständige Stelle
Der Vorstand des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts
Voraussetzungen
- Ihr Bildungsabschluss hat sich geändert.
- Es liegt bereits ein Feststellungsbescheid vor.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Änderung der Vergütungsstufe
- Qualifikationsnachweis (höchster Bildungsabschluss in beglaubigter Form)
ggf. bereits ergangener Feststellungsbescheid
Verfahrensablauf
Die Änderung der Vergütungsstufe können Sie schriftlich oder online beantragen.
- Sie stellen dafür einen Antrag an den/die Präsident/in bzw. den/die Direktor/in des für Sie zuständigen Amtsgerichts.
- Diesem Antrag fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei (bereits ergangener Feststellungsbescheid, neuester höchster Bildungsabschluss) bei.
- Nach Prüfung des Antrages ergeht ein Feststellungsbescheid.
Wenn Sie die Änderung der Vergütungsstufe online beantragen wollen:
- Sie stellen den Antrag über das Online-Portal und laden die erforderlichen Nachweise hoch.
- Der Antrag wird an das für Sie zuständige Amtsgericht weitergeleitet.
Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Der schriftliche Antrag ist an den/die Präsident/in bzw. den/die Direktor/in des für Sie zuständigen Amtsgerichts zu stellen und nicht an die Betreuungsabteilung.
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Weitere Informationen, wie und wo Sie den Antrag auf gerichtliche Entscheidung einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Änderung der Vergütungsstufe.