Ansprechpartner


Team Bauamt
Frau Kastellan
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Velpke
Herr Müller-Mahrt
Sonstiges: Bereich Stadt Schöningen, Samtgemeinde Nord-Elm, Samtgemeinde Heeseberg
Herr Ohse
Sonstiges: Bereich Stadt Königslutter am Elm
Frau Rechenbach
Sonstiges: Bereich Stadt Königslutter am Elm
Herr Schydlo
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Grasleben, Gemeinde Lehre
Frau Störmann
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Velpke
Frau Chen-Steinki
Sonstiges: Bereich Stadt Schöningen, Samtgemeinde Nord-Elm, Samtgemeinde Heeseberg
Servicebüro

Besitzen Sie noch keine baurechtliche Genehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage, können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen.  

Mit dieser dürfen Sie mit den Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte beginnen. 


Telefon
04431 85-958
Fax
04431 85-215

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Ansprechpartner
Telefon
04941 16-0
Fax
04941 16-6099

Adresse
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr


Telefon
04471 15-0
Fax
04471 85697

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Ansprechpartner
Telefon
+49 5351 121-2214
Fax
+49 5351 121-2616

Adresse
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Servicezeiten Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.

Ansprechpartner
Telefon
+49 5351 121-2216
Fax
+49 5351 121-2616

Adresse
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Servicezeiten Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.

Ansprechpartner
Telefon
+49 5351 121-2214
Fax
+49 5351 121-2616

Adresse
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Servicezeiten Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.

Ansprechpartner
Telefon
+49 5351 121-1507
Fax
+49 5351 121-2616

Adresse
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Servicezeiten Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.

Telefon
+49 5351 121-2208
Fax
+49 5351 121-2616

Adresse
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Servicezeiten Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.

Ansprechpartner
Telefon
04441 898-0
Fax
04441 898-1039

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Telefon
04462 86-1272
Fax
04462 86-1717

Adresse
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr


Häufig gestellte Fragen

Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung mit der Nutzungsänderung beginnen oder wenn die Ausführung 3 Jahre lang unterbrochen worden ist.  


Die Bearbeitungsdauer ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. 


Zuständig ist die kommunale untere Baubehörde.


  • Sie haben bereits einen Bauantrag gestellt. 

  • Es bestehen keine öffentlich-rechtlichen oder umwelttechnische Hindernisse. 

  • Es liegt ein klar abgegrenzter Teil des Bauvorhabens vor, der separat geprüft und genehmigt werden kann. 


  • Vollständiger Antrag 

  • Lageplan 

  • Bauzeichnungen 

  • Baubeschreibung 


  • Sie reichen den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle ein. Hierzu steht Ihnen ein entsprechender Online-Dienst zur Verfügung. 

  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an. 

  • Falls erforderlich, werden weitere Behörden, Stellen und betroffene Bürgerinnen und Bürger einbezogen. 

  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag. 

  • Sie erhalten im Fall einer positiven Entscheidung einen Bewilligungsbescheid. 

  • Im Fall einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. 


  • Widerspruch 

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht 


Bauordnungsverfahren Niedersachsen, Teilbaugenehmigung, Nutzungsänderung einer Anlage, Genehmigung Bauabschnitte, Vorzeitiger Beginn Bauarbeiten, Teilausführung Bauantrag, Genehmigung zur Nutzungsänderung