Dienstleistung
Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
Ansprechpartner
Team Bauamt
Frau Kastellan
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Velpke
Herr Müller-Mahrt
Sonstiges: Bereich Stadt Schöningen, Samtgemeinde Nord-Elm, Samtgemeinde Heeseberg
Herr Ohse
Sonstiges: Bereich Stadt Königslutter am Elm
Frau Rechenbach
Sonstiges: Bereich Stadt Königslutter am Elm
Herr Schydlo
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Grasleben, Gemeinde Lehre
Frau Störmann
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Velpke
Frau Chen-Steinki
Sonstiges: Bereich Stadt Schöningen, Samtgemeinde Nord-Elm, Samtgemeinde Heeseberg
Servicebüro
Besitzen Sie noch keine baurechtliche Genehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage, können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen.
Mit dieser dürfen Sie mit den Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte beginnen.
Einrichtung
Amt für Bauwesen und Kreisentwicklung
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Einrichtung
Bauordnungsamt
04431 85-958
04431 85-215
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04941 16-0
04941 16-6099
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Bauamt
04471 15-0
04471 85697
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
Einrichtung
Landkreis Helmstedt: 63.1 - Technische Abteilung
+49 5351 121-2214
+49 5351 121-2616
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
+49 5351 121-2216
+49 5351 121-2616
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
+49 5351 121-2214
+49 5351 121-2616
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
+49 5351 121-1507
+49 5351 121-2616
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
+49 5351 121-2208
+49 5351 121-2616
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
04441 898-0
04441 898-1039
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Einrichtung
Landkreis Wittmund - Fachdienst Bauordnung
04462 86-1272
04462 86-1717
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung mit der Nutzungsänderung beginnen oder wenn die Ausführung 3 Jahre lang unterbrochen worden ist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die kommunale untere Baubehörde.
Zuständige Stelle
Nicht angegeben
Voraussetzungen
-
Sie haben bereits einen Bauantrag gestellt.
-
Es bestehen keine öffentlich-rechtlichen oder umwelttechnische Hindernisse.
-
Es liegt ein klar abgegrenzter Teil des Bauvorhabens vor, der separat geprüft und genehmigt werden kann.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
-
Vollständiger Antrag
-
Lageplan
-
Bauzeichnungen
-
Baubeschreibung
Verfahrensablauf
-
Sie reichen den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle ein. Hierzu steht Ihnen ein entsprechender Online-Dienst zur Verfügung.
-
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an.
-
Falls erforderlich, werden weitere Behörden, Stellen und betroffene Bürgerinnen und Bürger einbezogen.
-
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
-
Sie erhalten im Fall einer positiven Entscheidung einen Bewilligungsbescheid.
-
Im Fall einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
-
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Schlagwörter
Bauordnungsverfahren Niedersachsen, Teilbaugenehmigung, Nutzungsänderung einer Anlage, Genehmigung Bauabschnitte, Vorzeitiger Beginn Bauarbeiten, Teilausführung Bauantrag, Genehmigung zur Nutzungsänderung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung mit der Nutzungsänderung beginnen oder wenn die Ausführung 3 Jahre lang unterbrochen worden ist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die kommunale untere Baubehörde.
Zuständige Stelle
Nicht angegeben
Voraussetzungen
-
Sie haben bereits einen Bauantrag gestellt.
-
Es bestehen keine öffentlich-rechtlichen oder umwelttechnische Hindernisse.
-
Es liegt ein klar abgegrenzter Teil des Bauvorhabens vor, der separat geprüft und genehmigt werden kann.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
-
Vollständiger Antrag
-
Lageplan
-
Bauzeichnungen
-
Baubeschreibung
Verfahrensablauf
-
Sie reichen den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle ein. Hierzu steht Ihnen ein entsprechender Online-Dienst zur Verfügung.
-
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an.
-
Falls erforderlich, werden weitere Behörden, Stellen und betroffene Bürgerinnen und Bürger einbezogen.
-
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
-
Sie erhalten im Fall einer positiven Entscheidung einen Bewilligungsbescheid.
-
Im Fall einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
-
Klage vor dem Verwaltungsgericht