Dienstleistung
Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Ansprechpartner
Frau Kastellan
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Velpke
Herr Müller-Mahrt
Sonstiges: Bereich Stadt Schöningen, Samtgemeinde Nord-Elm, Samtgemeinde Heeseberg
Herr Ohse
Sonstiges: Bereich Stadt Königslutter am Elm
Frau Rechenbach
Sonstiges: Bereich Stadt Königslutter am Elm
Herr Schydlo
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Grasleben, Gemeinde Lehre
Frau Störmann
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Velpke
Frau Chen-Steinki
Sonstiges: Bereich Stadt Schöningen, Samtgemeinde Nord-Elm, Samtgemeinde Heeseberg
Um eine bauliche Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben.
Wenn Sie bereits einen vollständigen Bauantrag eingereicht haben und dieser noch nicht abschließend bearbeitet wurde, können Sie eine Teilbaugenehmigung erhalten. Diese Teilbaugenehmigung erlaubt es Ihnen, mit den Arbeiten an der Baugrube und bestimmten Bauteilen oder Bauabschnitten zu beginnen, bevor die endgültige Baugenehmigung erteilt wird.
Um eine bauliche Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben.
Wenn Sie bereits einen vollständigen Bauantrag eingereicht haben und dieser noch nicht abschließend bearbeitet wurde, können Sie eine Teilbaugenehmigung erhalten. Diese Teilbaugenehmigung erlaubt es Ihnen, mit den Arbeiten an der Baugrube und bestimmten Bauteilen oder Bauabschnitten zu beginnen, bevor die endgültige Baugenehmigung erteilt wird.
Einrichtung
Amt für Bauwesen und Kreisentwicklung
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Einrichtung
Bauordnungsamt
04431 85-958
04431 85-215
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04941 16-0
04941 16-6099
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Bauamt
04471 15-0
04471 85697
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
Einrichtung
Landkreis Helmstedt: 63.1 - Technische Abteilung
+49 5351 121-2214
+49 5351 121-2616
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
+49 5351 121-2216
+49 5351 121-2616
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
+49 5351 121-2214
+49 5351 121-2616
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
+49 5351 121-1507
+49 5351 121-2616
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
+49 5351 121-2208
+49 5351 121-2616
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
04441 898-0
04441 898-1039
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Einrichtung
Landkreis Wittmund - Fachdienst Bauordnung
04462 86-1272
04462 86-1717
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
3 Jahre
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 0,00 - 10.000,00
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/04a4c0bf-801e-3282-93f8-a5594960ffa8
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
variabel
Ansprechpunkt
Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Untere Baubehörde
Zuständige Stelle
Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Voraussetzungen
-
Sie haben bereits einen vollständigen Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen für das Bauvorhaben eingereicht.
-
Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
-
Sie haben bereits einen vollständigen Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen für das Bauvorhaben eingereicht.
-
Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
-
Vollständiger Bauantrag
-
Beschreibung des gewünschten Genehmigungsumfangs der Teilbaugenehmigung
-
Vollständiger Bauantrag
-
Beschreibung des gewünschten Genehmigungsumfangs der Teilbaugenehmigung
Verfahrensablauf
Eine Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
-
Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
-
Füllen Sie das Online-Formular aus.
-
Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
-
Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
-
Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
-
Leisten Sie die Vorauszahlung.
-
Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
-
Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
-
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
-
Sie erhalten dann die Teilbaugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
-
Sie zahlen die Gebühren.
Eine Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
-
Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
-
Füllen Sie das Online-Formular aus.
-
Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
-
Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
-
Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
-
Leisten Sie die Vorauszahlung.
-
Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
-
Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
-
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
-
Sie erhalten dann die Teilbaugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
-
Sie zahlen die Gebühren.
Hinweise (Besonderheiten)
In der Baugenehmigung können für die bereits begonnenen Teile des Bauvorhabens zusätzliche Anforderungen gestellt werden, wenn sich bei der weiteren Prüfung der Bauvorlagen im Baugenehmigungsverfahren ergibt, dass die zusätzlichen Anforderungen wegen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich sind.
Alle Angaben im Antrag müssen korrekt und vollständig sein, da falsche Angaben den Baustopp, den Widerruf der Genehmigung und Bußgelder zur Folge haben können.
Eine Teilbaugenehmigung sichert nicht die spätere Gesamtgenehmigung zu, weshalb nur Bauabschnitte begonnen werden sollten, die voraussichtlich keiner Änderung unterliegen.
In der Baugenehmigung können für die bereits begonnenen Teile des Bauvorhabens zusätzliche Anforderungen gestellt werden, wenn sich bei der weiteren Prüfung der Bauvorlagen im Baugenehmigungsverfahren ergibt, dass die zusätzlichen Anforderungen wegen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich sind.
Alle Angaben im Antrag müssen korrekt und vollständig sein, da falsche Angaben den Baustopp, den Widerruf der Genehmigung und Bußgelder zur Folge haben können.
Eine Teilbaugenehmigung sichert nicht die spätere Gesamtgenehmigung zu, weshalb nur Bauabschnitte begonnen werden sollten, die voraussichtlich keiner Änderung unterliegen.
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
-
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Ihre Möglichkeiten bei einem negativen Bescheid:
-
Widerspruch
-
Klage
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/04a4c0bf-801e-3282-93f8-a5594960ffa8
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
variabel
Ansprechpunkt
Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Untere Baubehörde
Zuständige Stelle
Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Voraussetzungen
-
Sie haben bereits einen vollständigen Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen für das Bauvorhaben eingereicht.
-
Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
-
Sie haben bereits einen vollständigen Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen für das Bauvorhaben eingereicht.
-
Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
-
Vollständiger Bauantrag
-
Beschreibung des gewünschten Genehmigungsumfangs der Teilbaugenehmigung
-
Vollständiger Bauantrag
-
Beschreibung des gewünschten Genehmigungsumfangs der Teilbaugenehmigung
Verfahrensablauf
Eine Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
-
Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
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Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
-
Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
-
Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
-
Leisten Sie die Vorauszahlung.
-
Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
-
Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
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Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
-
Sie erhalten dann die Teilbaugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
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Sie zahlen die Gebühren.
Eine Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.
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Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
-
Leisten Sie die Vorauszahlung.
-
Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
-
Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
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Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
-
Sie erhalten dann die Teilbaugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
-
Sie zahlen die Gebühren.
Hinweise (Besonderheiten)
In der Baugenehmigung können für die bereits begonnenen Teile des Bauvorhabens zusätzliche Anforderungen gestellt werden, wenn sich bei der weiteren Prüfung der Bauvorlagen im Baugenehmigungsverfahren ergibt, dass die zusätzlichen Anforderungen wegen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich sind.
Alle Angaben im Antrag müssen korrekt und vollständig sein, da falsche Angaben den Baustopp, den Widerruf der Genehmigung und Bußgelder zur Folge haben können.
Eine Teilbaugenehmigung sichert nicht die spätere Gesamtgenehmigung zu, weshalb nur Bauabschnitte begonnen werden sollten, die voraussichtlich keiner Änderung unterliegen.
In der Baugenehmigung können für die bereits begonnenen Teile des Bauvorhabens zusätzliche Anforderungen gestellt werden, wenn sich bei der weiteren Prüfung der Bauvorlagen im Baugenehmigungsverfahren ergibt, dass die zusätzlichen Anforderungen wegen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich sind.
Alle Angaben im Antrag müssen korrekt und vollständig sein, da falsche Angaben den Baustopp, den Widerruf der Genehmigung und Bußgelder zur Folge haben können.
Eine Teilbaugenehmigung sichert nicht die spätere Gesamtgenehmigung zu, weshalb nur Bauabschnitte begonnen werden sollten, die voraussichtlich keiner Änderung unterliegen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Ihre Möglichkeiten bei einem negativen Bescheid:
-
Widerspruch
-
Klage