Dienstleistung
Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten aus Berufsbildungsverhältnissen anfordern
In manchen Ausbildungsverhältnissen kann es zu Streitigkeiten zwischen der ausbildenden und der auszubildenden Person kommen. Dies kann zum Beispiel folgende Themen betreffen:
- Rechtmäßigkeit von Kündigungen
- Abmahnungen
- Vergütung
- Fehlzeiten
- Ausbildungsinhalte
Um solche Streitigkeiten beizulegen, können Kammern beziehungsweise zuständige Stellen Schlichtungsausschüsse bilden. Sollte ein solcher bestehen, müssen Sie sich an diesen wenden, bevor Sie beim Arbeitsgericht klagen.
Schlichtungsausschüsse bestehen zu gleichen Teilen aus Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden und hören die Beteiligten mündlich an.
Das Verfahren kann enden durch folgende Ergebnisse:
- ein Vergleich
- ein Schlichtungsspruch
- ein Säumnisspruch
- die Feststellung, dass weder eine Einigung noch ein Spruch möglich war
- die Rücknahme des Antrags durch den Antragsstellenden
Wird der vom Schlichtungsausschuss gefällte Spruch nicht innerhalb einer Woche von beiden Parteien anerkannt, kann innerhalb von 2 Wochen nach ergangenem Spruch Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden.
Folgendes wird zwangsvollstreckt:
- Sprüche, die von beiden Seiten anerkannt wurden
- Vergleiche, die vor einem Schlichtungsausschluss geschlossen wurden
Das gilt, sofern sie von einem Arbeitsgericht als vollstreckbar erklärt wurden.
Einrichtung
Apothekerkammer Niedersachsen
0511 390-990
0511 390-99-36
Postfach 11 09 52
30103 Hannover
An der Markuskirche 4
30163 Hannover
Einrichtung
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
0531 1201-0
04131 712-0
04131 712-201
0531 1201-333
Burgplatz 2+2a
38100 Braunschweig
Friedensstraße 6
21335 Lüneburg
Einrichtung
Handwerkskammer für Ostfriesland
04941 1797-0
04941 1797-40
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich (Ostfriesland)
Einrichtung
Handwerkskammer Hannover
0511 34859-0
0511 34859-32
Berliner Allee 17
30175 Hannover
Einrichtung
Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
05121 162-0
05121 33836
Braunschweiger Straße 53
31134 Hildesheim
Einrichtung
Handwerkskammer Oldenburg
0441 232-0
0441 232-218
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Braunschweig
0531 4715-0
0531 4715-299
Brabandtstraße 11
38100 Braunschweig
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser
04141 524-0
04141 524-111
Am Schäferstieg 2
21680 Stade
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Hannover
0511 3107-0
0511 3107-333
Schiffgraben 49
30175 Hannover
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
04131 742424
04131 742180
Am Sande 1
21335 Lüneburg
Einrichtung
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
0441 801-0
0441 801-180
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg (Oldenburg)
Einrichtung
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
0441 2220-0
0441 2220-111
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Einrichtung
Rechtsanwaltskammer Braunschweig
0531 12335-0
0531 12335-66
Bruchtorwall 12
38100 Braunschweig
Einrichtung
Rechtsanwaltskammer Celle
Einrichtung
Rechtsanwaltskammer Oldenburg
0441 92543-0
0441 92543-29
Staugraben 5
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Einrichtung
Steuerberaterkammer Niedersachsen
0511 28890-0
0511 28340-32
Adenauerallee 20
30175 Hannover
Einrichtung
Tierärztekammer Niedersachsen
Einrichtung
Zahnärztekammer Niedersachsen
Einrichtung
Ärztekammer Niedersachsen
0511 380-02
0511 380-2240
Karl-Wiechert-Allee 18-22
30625 Hannover
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Schlichtungsspruch innerhalb einer Woche annehmen. Wenn nicht, kann innerhalb von 2 Wochen Klage bei einem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Klage kann von beiden Beteiligten eingereicht werden.
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Berufsausbildung, Ausbildungsberuf, Ausbildungsverhältnis, Ausbildender, Auszubildende, Schlichtungsverfahren, Ausbildende, Auszubildender, Schlichtungsantrag, Streitschlichtung, Schlichtung, Schlichtungsverfahren, Schlichtungsspruch, ArbGG, Ausbildungsmaßnahme, Ausbildungsordnung, Schlichtungsausschuss
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Schlichtungsspruch innerhalb einer Woche annehmen. Wenn nicht, kann innerhalb von 2 Wochen Klage bei einem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Klage kann von beiden Beteiligten eingereicht werden.
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben