Dienstleistung
Löschung aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG beantragen
Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse erfasst alle Berufsausbildungsverhältnisse in Deutschland. Es wird von den regional und sachlich zuständigen Stellen geführt.
Das Verzeichnis gilt für alle anerkannten Ausbildungsberufe. Es hält die wesentlichen Inhalte jedes Berufsausbildungsvertrags fest.
Wenn ein Ausbildungsverhältnis vorzeitig endet, müssen Sie als Ausbildungsstätte einen Antrag auf Löschung bei der zuständigen Stelle einreichen.
Zu einer vorzeitigen Beendigung zählen:
- Kündigungen
- Aufhebungsverträge
- Vertragsauflösungen aus anderen Gründen vor dem regulären Ende
Die zuständigen Stellen sind:
- die Handwerkskammer für Berufe der Handwerksordnung
- die Industrie- und Handelskammer für Berufe in nicht handwerklichen Gewerbeberufen
- die Landwirtschaftskammer für Berufe der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für Fachangestellte im Bereich der Rechtspflege
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für Fachangestellte im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für Fachangestellte im Bereich der Gesundheitsberufe
- weitere Stellen für Berufe im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen
Einrichtung
Apothekerkammer Niedersachsen
0511 390-990
0511 390-99-36
Postfach 11 09 52
30103 Hannover
An der Markuskirche 4
30163 Hannover
Einrichtung
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
0531 1201-0
04131 712-0
04131 712-201
0531 1201-333
Burgplatz 2+2a
38100 Braunschweig
Friedensstraße 6
21335 Lüneburg
Einrichtung
Handwerkskammer für Ostfriesland
04941 1797-0
04941 1797-40
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich (Ostfriesland)
Einrichtung
Handwerkskammer Hannover
0511 34859-0
0511 34859-32
Berliner Allee 17
30175 Hannover
Einrichtung
Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
05121 162-0
05121 33836
Braunschweiger Straße 53
31134 Hildesheim
Einrichtung
Handwerkskammer Oldenburg
0441 232-0
0441 232-218
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Braunschweig
0531 4715-0
0531 4715-299
Brabandtstraße 11
38100 Braunschweig
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser
04141 524-0
04141 524-111
Am Schäferstieg 2
21680 Stade
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Hannover
0511 3107-0
0511 3107-333
Schiffgraben 49
30175 Hannover
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
04131 742424
04131 742180
Am Sande 1
21335 Lüneburg
Einrichtung
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
0441 801-0
0441 801-180
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg (Oldenburg)
Einrichtung
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
0441 2220-0
0441 2220-111
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Einrichtung
Rechtsanwaltskammer Braunschweig
0531 12335-0
0531 12335-66
Bruchtorwall 12
38100 Braunschweig
Einrichtung
Rechtsanwaltskammer Celle
Einrichtung
Rechtsanwaltskammer Oldenburg
0441 92543-0
0441 92543-29
Staugraben 5
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Einrichtung
Steuerberaterkammer Niedersachsen
0511 28890-0
0511 28340-32
Adenauerallee 20
30175 Hannover
Einrichtung
Tierärztekammer Niedersachsen
Einrichtung
Zahnärztekammer Niedersachsen
Einrichtung
Ärztekammer Niedersachsen
0511 380-02
0511 380-2240
Karl-Wiechert-Allee 18-22
30625 Hannover
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Antrag auf Löschung unverzüglich nach Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Löschung kann für Sie als Ausbildungsstätte kostenpflichtig sein. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Gebühr:
EUR 0,00 - 100,00
Zuständige Stelle
Die für die Berufsausbildung zuständige Kammer.
Voraussetzungen
- Das Berufsausbildungsverhältnis ist bereits eingetragen.
- Es hat sich eine vorzeitige Beendigung ergeben, die die Löschung bedingt.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
-
Dokumente, die die Auflösung bestätigen:
- Auflösungsvertrag oder
- Kündigungsschreiben oder
- Ähnliches
Verfahrensablauf
Sie als Ausbildungsstätte müssen einen Antrag auf Löschung bei der in Ihrem Fall zuständigen Stelle einreichen.
- Kontaktieren Sie gegebenenfalls zunächst Ihre zuständige Stelle, um mehr über den Ablauf zu erfahren.
- Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten und Unterlagen.
-
Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle
- bei Rückfragen,
- damit Sie Unterlagen nachreichen oder
- damit Sie Mängel beheben.
- Am Ende des Verfahrens teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, ob sie die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen hat.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in der Mitteilung der zuständigen Stelle über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Der zulässige Rechtsbehelf ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.
Schlagwörter
Berufsausbildung, Ausbildungsvertrag, Azubi, Eintragung, Eintrag, Berufsausbildungsverzeichnis, Berufsbildungsgesetz, Auszubildende, Auszubildender, Ausbildung, BBiG, Ausbildungseintrag löschen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Antrag auf Löschung unverzüglich nach Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 0,00 - 100,00
Zuständige Stelle
Die für die Berufsausbildung zuständige Kammer.
Voraussetzungen
- Das Berufsausbildungsverhältnis ist bereits eingetragen.
- Es hat sich eine vorzeitige Beendigung ergeben, die die Löschung bedingt.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
-
Dokumente, die die Auflösung bestätigen:
- Auflösungsvertrag oder
- Kündigungsschreiben oder
- Ähnliches
Verfahrensablauf
Sie als Ausbildungsstätte müssen einen Antrag auf Löschung bei der in Ihrem Fall zuständigen Stelle einreichen.
- Kontaktieren Sie gegebenenfalls zunächst Ihre zuständige Stelle, um mehr über den Ablauf zu erfahren.
- Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten und Unterlagen.
-
Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle
- bei Rückfragen,
- damit Sie Unterlagen nachreichen oder
- damit Sie Mängel beheben.
- Am Ende des Verfahrens teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, ob sie die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen hat.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in der Mitteilung der zuständigen Stelle über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Der zulässige Rechtsbehelf ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.