Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse erfasst alle Berufsausbildungsverhältnisse in Deutschland. Es wird von den regional und sachlich zuständigen Stellen geführt.

Das Verzeichnis gilt für alle anerkannten Ausbildungsberufe. Es hält die wesentlichen Inhalte jedes Berufsausbildungsvertrags fest.

Wenn ein Ausbildungsverhältnis vorzeitig endet, müssen Sie als Ausbildungsstätte einen Antrag auf Löschung bei der zuständigen Stelle einreichen.

Zu einer vorzeitigen Beendigung zählen:

  • Kündigungen
  • Aufhebungsverträge
  • Vertragsauflösungen aus anderen Gründen vor dem regulären Ende

Die zuständigen Stellen sind:

  • die Handwerkskammer für Berufe der Handwerksordnung
  • die Industrie- und Handelskammer für Berufe in nicht handwerklichen Gewerbeberufen
  • die Landwirtschaftskammer für Berufe der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für Fachangestellte im Bereich der Rechtspflege
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für Fachangestellte im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für Fachangestellte im Bereich der Gesundheitsberufe
  • weitere Stellen für Berufe im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen

Telefon
0511 390-990
Fax
0511 390-99-36

Postfach
Postfach 11 09 52
30103 Hannover
Adresse
An der Markuskirche 4
30163 Hannover

Telefon
0531 1201-0
Telefon
04131 712-0
Fax
04131 712-201
Fax
0531 1201-333

Adresse
Burgplatz 2+2a
38100 Braunschweig
Adresse
Friedensstraße 6
21335 Lüneburg

Telefon
04941 1797-0
Fax
04941 1797-40

Adresse
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich (Ostfriesland)

Telefon
0511 34859-0
Fax
0511 34859-32

Adresse
Berliner Allee 17
30175 Hannover

Telefon
05121 162-0
Fax
05121 33836

Adresse
Braunschweiger Straße 53
31134 Hildesheim

Telefon
0441 232-0
Fax
0441 232-218

Adresse
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Telefon
0531 4715-0
Fax
0531 4715-299

Adresse
Brabandtstraße 11
38100 Braunschweig

Telefon
04141 524-0
Fax
04141 524-111

Adresse
Am Schäferstieg 2
21680 Stade

Telefon
04921 8901-0
Fax
04921 8901-33

Adresse
Ringstraße 4
26721 Emden

Telefon
0511 3107-0
Fax
0511 3107-333

Adresse
Schiffgraben 49
30175 Hannover

Telefon
04131 742424
Fax
04131 742180

Adresse
Am Sande 1
21335 Lüneburg

Telefon
0441 801-0
Fax
0441 801-180

Adresse
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg (Oldenburg)

Telefon
0441 2220-0
Fax
0441 2220-111

Adresse
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Telefon
0531 12335-0
Fax
0531 12335-66

Adresse
Bruchtorwall 12
38100 Braunschweig

Telefon
05141 9282-0
Fax
05141 9282-42

Adresse
Bahnhofstraße 5
29221 Celle

Telefon
0441 92543-0
Fax
0441 92543-29

Adresse
Staugraben 5
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Telefon
0511 28890-0
Fax
0511 28340-32

Adresse
Adenauerallee 20
30175 Hannover

Telefon
0511 555091
Fax
0511 550297

Adresse
Fichtestraße 13
30625 Hannover

Telefon
0511 83391-0
Fax
0511 83391-116

Adresse
Zeißstraße 11a
30519 Hannover

Telefon
0511 380-02
Fax
0511 380-2240

Adresse
Karl-Wiechert-Allee 18-22
30625 Hannover

Häufig gestellte Fragen

Sie müssen den Antrag auf Löschung unverzüglich nach Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses einreichen.


Die Löschung kann für Sie als Ausbildungsstätte kostenpflichtig sein. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Gebühr: EUR 0,00 - 100,00

Die für die Berufsausbildung zuständige Kammer.


  • Das Berufsausbildungsverhältnis ist bereits eingetragen.
  • Es hat sich eine vorzeitige Beendigung ergeben, die die Löschung bedingt.

  • Dokumente, die die Auflösung bestätigen:
    • Auflösungsvertrag oder
    • Kündigungsschreiben oder
    • Ähnliches

Sie als Ausbildungsstätte müssen einen Antrag auf Löschung bei der in Ihrem Fall zuständigen Stelle einreichen.

  • Kontaktieren Sie gegebenenfalls zunächst Ihre zuständige Stelle, um mehr über den Ablauf zu erfahren.
  • Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten und Unterlagen.
  • Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle
    • bei Rückfragen,
    • damit Sie Unterlagen nachreichen oder
    • damit Sie Mängel beheben.
  • Am Ende des Verfahrens teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, ob sie die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen hat.

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in der Mitteilung der zuständigen Stelle über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Der zulässige Rechtsbehelf ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.


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