Ansprechpartner


Frau Georg
Herr Rietz

Ein internationaler Zulassungsschein, auch bekannt als internationaler Fahrzeugschein, ist eine Übersetzung Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I in mehrere Sprachen. Ihr internationaler Fahrzeugschein ist eine Ergänzung Ihrer Fahrzeugpapiere.

Mit einem internationalen Zulassungsschein können Sie mit Ihrem Auto in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) reisen. Wenn Sie innerhalb der EU mit Ihrem Fahrzeug reisen möchten, genügt Ihr regulärer Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).

Sie benötigen nicht in jedem Fall einen internationalen Fahrzeugschein, wenn Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug außerhalb der EU reisen. Welche Dokumente in welchem Staat konkret vorgezeigt werden müssen kann variieren. Auf den Internetseiten der jeweiligen ausländischen Vertretung können Sie weitere Informationen erhalten. 
 


Telefon
04462 86-1212
Fax
04462 86-1604

Adresse
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
Servicezeiten Allgemein: Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Führerschein- und Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle: Mo. 07:30 - 12:00 Uhr Di. 07:30 - 12:00 Uhr Mi. 07:30 - 12:00 Uhr Do. 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

Telefon
04431 85698
Fax
04431 8589477

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten Um die Wartezeiten für Sie zu reduzieren und den Dienstbetrieb besser planen zu können, sind Besuche in der KFZ-Zulassungsstelle nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie dazu gerne unsere Online-Terminvergabe. Termine sind während der folgenden Zeiten möglich: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstags 13:00 - 18:00 Uhr Außenstellen der KFZ-Zulassung befinden sich in den Rathäusern der Gemeinden Ganderkesee, Großenkneten, Hude und Wardenburg. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Internetauftritten der jeweiligen Gemeindeverwaltungen. Die Außenstelle in Großenkneten ist auch samstags in der Zeit von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet. Weitere Informationen unter: https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Telefon
04941 16-0
Fax
04941 16-3697

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Adresse
Stellmacherstraße 23
26506 Norden
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
04471 15-0
Fax
04471 85697

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Telefon
+49 5351 121-1383
Fax
+49 5351 121-1611

Adresse
Südstr. 10
38350 Helmstedt
Servicezeiten Allgemeine Sprechzeiten: Montag 08:00 - 11:30 Dienstag 08:00 - 11:30 | 14:00 - 17:00 Mittwoch 08:00 - 11:30 Donnerstag 08:00 - 11:30 Freitag 08:00 - 11:30 Kein Zutritt ohne vorherige Terminvereinbarung und ohne Kennzeichenschilder! Hinweis zur Barrierefreiheit: Der Zugang ist leider nicht barrierefrei. Bitte nutzen Sie die vorhandene Außenklingel - die Mitarbeitenden der Zulassungsstelle unterstützen Sie gern.

Telefon
04441 898-0
Fax
04441 898-1037

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.

Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.

Ausländerbehörde:
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr


Häufig gestellte Fragen

Die Bearbeitungsdauer ist individuell und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.


Zuständig ist Ihre Kfz-Zulassungsbehörde.


Zuständig ist Ihre Kfz-Zulassungsbehörde.


  • Sie besitzen einen Fahrzeugschein für Ihr Auto.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Identitätsnachweis zum Beispiel
    • Personalausweis oder
    • Reisepass und Meldebescheinigung
  • bei Vollmacht:
    • Identitätsnachweis der antragstellenden Person (Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber) 
    • Personaldokument der bevollmächtigten Person 

Der Antrag wird bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde gestellt. Je nach Behörde ist dies persönlich oder – sofern angeboten – online möglich.

  • Legen Sie Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die Kfz-Zulassungsbehörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.
  • Sind die Voraussetzungen erfüllt, stellt die Kfz-Zulassungsbehörde den Internationalen Zulassungsschein aus.
  • Sie erhalten den Internationalen Zulassungsschein ausgehändigt oder – sofern von der Behörde angeboten – per Post.

Gegen die Ablehnung können Sie Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.


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