Dienstleistung
Internationalen Zulassungsschein beantragen
Ein internationaler Zulassungsschein, auch bekannt als internationaler Fahrzeugschein, ist eine Übersetzung Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I in mehrere Sprachen. Ihr internationaler Fahrzeugschein ist eine Ergänzung Ihrer Fahrzeugpapiere.
Mit einem internationalen Zulassungsschein können Sie mit Ihrem Auto in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) reisen. Wenn Sie innerhalb der EU mit Ihrem Fahrzeug reisen möchten, genügt Ihr regulärer Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).
Sie benötigen nicht in jedem Fall einen internationalen Fahrzeugschein, wenn Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug außerhalb der EU reisen. Welche Dokumente in welchem Staat konkret vorgezeigt werden müssen kann variieren. Auf den Internetseiten der jeweiligen ausländischen Vertretung können Sie weitere Informationen erhalten.
Einrichtung
Fachdienst Straßenverkehr
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
04462 86-1604
04462 86-1212
Einrichtung
Kfz-Zulassungsstelle
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 8589477
04431 85698
Einrichtung
Landkreis Aurich - Straßenverkehrsabteilung
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Stellmacherstraße 23
26506 Norden
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04941 16-3697
04941 16-0
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Straßenverkehrsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
Ausländerbehörde:
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
04441 898-1037
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
1 Jahr
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist individuell und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Ansprechpunkt
Zuständig ist Ihre Kfz-Zulassungsbehörde.
Zuständige Stelle
Zuständig ist Ihre Kfz-Zulassungsbehörde.
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen Fahrzeugschein für Ihr Auto.
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
-
Identitätsnachweis zum Beispiel
- Personalausweis oder
- Reisepass und Meldebescheinigung
-
bei Vollmacht:
- Identitätsnachweis der antragstellenden Person (Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber)
- Personaldokument der bevollmächtigten Person
Verfahrensablauf
Der Antrag wird bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde gestellt. Je nach Behörde ist dies persönlich oder – sofern angeboten – online möglich.
-
Legen Sie Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
-
Die Kfz-Zulassungsbehörde prüft Ihren Antrag
und die eingereichten Unterlagen.
-
Sind die Voraussetzungen erfüllt, stellt die Kfz-Zulassungsbehörde den Internationalen Zulassungsschein aus.
-
Sie erhalten den Internationalen Zulassungsschein
ausgehändigt oder – sofern von der Behörde angeboten – per Post.
Rechtsbehelf
Gegen die Ablehnung können Sie Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.
Schlagwörter
Fahrzeugschein, Auto, Kraftfahrzeug, fahren, Reisen, Fahrzeug, Urlaub, Reise, Pkw, International, international, Fahrzeugschein, Auto, Kraftfahrzeug, fahren, Reisen, Pkw, Fahrzeug, Urlaub, Reise, International, international, Kfz-Zulassung Bescheinigung, außerhalb der EU, Kfz-Schein, Kraftfahrzeugschein
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist individuell und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Ansprechpunkt
Zuständig ist Ihre Kfz-Zulassungsbehörde.
Zuständige Stelle
Zuständig ist Ihre Kfz-Zulassungsbehörde.
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen Fahrzeugschein für Ihr Auto.
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
-
Identitätsnachweis zum Beispiel
- Personalausweis oder
- Reisepass und Meldebescheinigung
-
bei Vollmacht:
- Identitätsnachweis der antragstellenden Person (Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber)
- Personaldokument der bevollmächtigten Person
Verfahrensablauf
Der Antrag wird bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde gestellt. Je nach Behörde ist dies persönlich oder – sofern angeboten – online möglich.
- Legen Sie Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.
- Sind die Voraussetzungen erfüllt, stellt die Kfz-Zulassungsbehörde den Internationalen Zulassungsschein aus.
- Sie erhalten den Internationalen Zulassungsschein ausgehändigt oder – sofern von der Behörde angeboten – per Post.
Rechtsbehelf
Gegen die Ablehnung können Sie Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.