Dienstleistung
Lageplan (einfach oder qualifiziert)
Für die Verwirklichung Ihres Bauvorhabens benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Dafür ist ein Bauantrag nach den Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) bei der entsprechenden (unteren) Bauaufsichtsbehörde bzw. dem zuständigen Bauamt (Stadt, Gemeinde oder Landkreis) zu stellen. Mit diesem Bauantrag sind, soweit erforderlich, gemäß der Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) einfache oder qualifizierte Lagepläne einzureichen.
In der Regel reicht ein einfacher Lageplan aus. Der einfache Lageplan besteht aus einer Liegenschaftskarte im Maßstab 1:500 und einem beschreibenden Teil. Er enthält folgende Angaben:
- Angabe des Maßstabes und die Lage des Grundstücks zur Nordrichtung,
- Bezeichnung des Baugrundstücks nachGemeinde, Straße, Hausnummer, Grundbuch, Gemarkung, Flur, Flurstück mit Angabe der Eigentümer oder der Erbbauberechtigten
- den Flächeninhalt des Baugrundstücks
- die katastermäßigen Grenzen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke
- den Bestand der vorhandenen Gebäude auf dem Baugrundstück und auf den benachbarten Grundstücken
- Hinweise auf Baulasten und
- Hinweise auf anhängige Bodenordnungsverfahren und die ausführende Stelle.
Die Vorlage eines qualifizierten Lageplans ist z.B. bei Grenzbebauung oder bei der Einhaltung von Grenzabständen erforderlich. Der qualifizierte Lageplan enthält zusätzlich zum einfachen Lageplan folgende Angaben:
- Die für die bauaufsichtliche Beurteilung erforderlichen Abmessungen des Baugrundstücks nach dem Liegenschaftskataster,
- eine Aussage über die Zuverlässigkeit von Grenzen und ihre Erkennbarkeit in der Örtlichkeit,
- eine Aussage über die Vollständigkeit des Gebäudebestandes,
- die Bezeichnung der benachbarten Flurstücke durch Angabe der Gemeinde, des Grundbuchs, der Gemarkung, der Flur und der Flurstücksnummer mit der Angabe der Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigten.
Die Entscheidung darüber, welche Art des Lageplans einem Bauantrag beizufügen ist, trifft die jeweils zuständige Bauaufsichtsbehörde
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich (Ostfriesland)
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
04941 176-596
04941 176-0
Gartenstraße 4
26506 Norden
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
04931 9568-177
04931 9568-0
Isumser Straße 5
26409 Wittmund
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
04462 9471-10
04462 9471-0
Emmerstedter Straße 21
38350 Helmstedt
Montag, Dienstag, Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
05351 393-160
05351 393-0
Neue Wiese 11
31061 Alfeld (Leine)
Postfach 51 04 50
30634 Hannover
Vor Ort: Nach vorheriger Terminvereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit: Mo. - Fr. 8.00-12.00 Uhr
05181 9105-66
05181 9105-0
Langelinienwall 26
31134 Hildesheim
Postfach 51 04 50
30634 Hannover
Vor Ort: Nach vorheriger Terminvereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit: Mo. - Fr. 8.00-12.00 Uhr
05121 164-300
05121 164-03
Schrabberdeich 43
26919 Brake (Unterweser)
Öffnungszeiten: Nach vorheriger Terminvereinbarung
Für die Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail – Kommunikation – gelten die Zeiten:
Montag – Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
04401 70019-13
04401 70019-10
Wilke-Steding-Straße 5
49661 Cloppenburg
Öffnungszeiten: Nach vorheriger Terminvereinbarung
Für die Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail – Kommunikation – gelten die Zeiten:
Montag – Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
04471 951-299
04471 951-0
Stau 3
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Öffnungszeiten: Nach vorheriger Terminvereinbarung
Für die Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail – Kommunikation – gelten die Zeiten:
Montag – Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
0441 9215-9600
0441 9215-500
Neuer Markt 14
49377 Vechta
Öffnungszeiten: Nach vorheriger Terminvereinbarung
Für die Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail – Kommunikation – gelten die Zeiten:
Montag – Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
04441 876-69
04441 876-0
Wilhelm-Geiler-Straße 11
26655 Westerstede
Öffnungszeiten: Nach vorheriger Terminvereinbarung
Für die Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail – Kommunikation – gelten die Zeiten:
Montag – Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
04488 76324-10
04488 76324-0
Im Hagen 2
27793 Wildeshausen
Öffnungszeiten: Nach vorheriger Terminvereinbarung
Für die Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail – Kommunikation – gelten die Zeiten:
Montag – Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
04431 73798-11
04431 73798-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der
Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen
(KOVerm)
.
Diese Kostenordnung ist verbindlich für die Regionaldirektionen und für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure.
Für ein Einfamilienwohnhaus mit einem Herstellungswert von bis zu 350.000,-€ werden Gebühren von rd. 260,-€ für einen einfachen Lageplan fällig.
Ein qualifizierter Lageplan kostet für das Beispiel rd. 910,-€.
Bearbeitungsdauer
Dauer bis zu 5 Werktagen.
Der qualifizierte Lageplan nimmt wegen seines erforderlichen Außendienstanteils (Überprüfung der örtlichen Verhältnisse und der Angaben des Liegenschaftskatasters) einen deutlich längeren Zeitraum in Anspruch; i. d. R. liegt er nach drei Wochen vor.
Ansprechpunkt
Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in den jeweiligen Katasterämtern
der
zuständigen Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) oder einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin, bzw. einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI).
Liste der niedersächsischen Katasterämter
Liste der in Niedersachsen zugelassenen ÖbVIs
Zuständige Stelle
Katasterämter
der
zuständigen Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin, bzw. ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI).
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag auf Erstellung eines Lageplanes stellen, wenn Sie
- eine Architektin bzw. Architekt oder sonstige Person mit Vollmacht oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der Erbbauberechtigten bzw. des Erbbauberechtigten,
- Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer oder
- eine erbbauberechtigte Person
sind.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienst vorhanden: Ja
Online-Antrag:
Lageplan beantragen
erforderliche Unterlagen
- Aussage der unteren Bauaufsichtsbehörde, ob ein einfacher oder qualifizierter Lageplan benötigt wird
- Amtliche Adresse oder Katasterbezeichnung/ Flurstückskennzeichen des Grundstücks, auf dem das neue Bauvorhaben errichtet werden soll.
- Herstellungskosten und Art des Bauvorhabens
- Wenn die antragstellende Person nicht zugleich Eigentümerin/ Eigentümer oder erbbauberechtigt ist, wird eine formlose Vollmacht durch die Grundstückseigentümerin/ den Grundstückseigentümer oder die Erbbauberechtigte/ den Erbbauberechtigten benötigt.
- Wenn die antragstellende Person nicht zugleich Kostenschuldnerin/ Kostenschuldner ist, wird eine formlose Bestätigung zur Übernahme der Kosten benötigt.
Verfahrensablauf
Der Lageplan kann mit wenigen Angaben wie bspw. der Lage des Baugrundstücks und den Herstellungskosten des Bauvorhabens beantragt werden. Im ersten Schritt wird für das Baugrundstück sodann die Qualität der Liegenschaftsgrafik geprüft; bei unzureichender Qualität werden vorhandene Vermessungsunterlagen ausgewertet und die Liegenschaftsgrafik entsprechend verbessert. Im zweiten Schritt werden die Auszüge aus der Liegenschaftsgrafik und der Liegenschaftsbeschreibung zusammengetragen, aufbereitet und versendet.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Bauantrag, Baugenehmigung, bauen, Katasteramt, LGLN, Kataster, Vermessungsamt, Liegenschaftskarte, Lageplan, Lagepläne, Vermessung beantragen, qualifiziert, Bauherr, einfach, Lageplanung, Lage Flurstück, Karte beantragen, Auszug Katasteramt, Plan der Lage, Amtlicher Lageplan, Bauvorlage, qualifizierter Lageplan, Beantragen Plan der Lage, Lage Grundstück, Plan, Plan von der Lage, einfacher Lageplan, Auskunft Katasteramt, Lageplan beantragen, Bauantrag, Baugenehmigung, bauen, Karte, Katasteramt, LGLN, Kataster, Vermessungsamt, Liegenschaftskarte, Lageplan, Lagepläne, Vermessung beantragen, qualifiziert, Bauherr, einfach, Lageplanung, Lage Flurstück, Karte beantragen, Auszug Katasteramt, Plan der Lage, Amtlicher Lageplan, Bauvorlage, qualifizierter Lageplan, Beantragen Plan der Lage, Lage Grundstück, Plan, Plan von der Lage, einfacher Lageplan, Auskunft Katasteramt, Lageplan beantragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) . Diese Kostenordnung ist verbindlich für die Regionaldirektionen und für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure.
Für ein Einfamilienwohnhaus mit einem Herstellungswert von bis zu 350.000,-€ werden Gebühren von rd. 260,-€ für einen einfachen Lageplan fällig.
Ein qualifizierter Lageplan kostet für das Beispiel rd. 910,-€.
Bearbeitungsdauer
Dauer bis zu 5 Werktagen.
Der qualifizierte Lageplan nimmt wegen seines erforderlichen Außendienstanteils (Überprüfung der örtlichen Verhältnisse und der Angaben des Liegenschaftskatasters) einen deutlich längeren Zeitraum in Anspruch; i. d. R. liegt er nach drei Wochen vor.
Ansprechpunkt
Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in den jeweiligen Katasterämtern der zuständigen Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) oder einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin, bzw. einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI).
Liste der niedersächsischen Katasterämter
Liste der in Niedersachsen zugelassenen ÖbVIs
Zuständige Stelle
Katasterämter der zuständigen Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin, bzw. ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI).
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag auf Erstellung eines Lageplanes stellen, wenn Sie
- eine Architektin bzw. Architekt oder sonstige Person mit Vollmacht oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der Erbbauberechtigten bzw. des Erbbauberechtigten,
- Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer oder
- eine erbbauberechtigte Person
sind.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienst vorhanden: Ja
Online-Antrag: Lageplan beantragen
erforderliche Unterlagen
- Aussage der unteren Bauaufsichtsbehörde, ob ein einfacher oder qualifizierter Lageplan benötigt wird
- Amtliche Adresse oder Katasterbezeichnung/ Flurstückskennzeichen des Grundstücks, auf dem das neue Bauvorhaben errichtet werden soll.
- Herstellungskosten und Art des Bauvorhabens
- Wenn die antragstellende Person nicht zugleich Eigentümerin/ Eigentümer oder erbbauberechtigt ist, wird eine formlose Vollmacht durch die Grundstückseigentümerin/ den Grundstückseigentümer oder die Erbbauberechtigte/ den Erbbauberechtigten benötigt.
- Wenn die antragstellende Person nicht zugleich Kostenschuldnerin/ Kostenschuldner ist, wird eine formlose Bestätigung zur Übernahme der Kosten benötigt.
Verfahrensablauf
Der Lageplan kann mit wenigen Angaben wie bspw. der Lage des Baugrundstücks und den Herstellungskosten des Bauvorhabens beantragt werden. Im ersten Schritt wird für das Baugrundstück sodann die Qualität der Liegenschaftsgrafik geprüft; bei unzureichender Qualität werden vorhandene Vermessungsunterlagen ausgewertet und die Liegenschaftsgrafik entsprechend verbessert. Im zweiten Schritt werden die Auszüge aus der Liegenschaftsgrafik und der Liegenschaftsbeschreibung zusammengetragen, aufbereitet und versendet.
Rechtsbehelf
nicht angegeben