Dienstleistung
Bau von Wasserversorgungsanlagen Genehmigung
Ansprechpartner
Herr Bode
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Grasleben, Gemeinde Lehre
Frau Kastellan
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Velpke
Herr Müller-Mahrt
Sonstiges: Bereich Stadt Schöningen, Samtgemeinde Nord-Elm, Samtgemeinde Heeseberg
Herr Ohse
Sonstiges: Bereich Stadt Königslutter
Frau Rechenbach
Sonstiges: Bereich Stadt Königslutter
Herr Schydlo
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Grasleben, Gemeinde Lehre
Frau Störmann
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Velpke
Der Bau von Wasserversorgungsanlagen bedarf einer Genehmigung/Anzeige. Gleiches gilt für den Betrieb und die Änderung von Aufbereitungsanlagen und Hochbehältern.
Die Genehmigung darf nur versagt oder unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert.
Einrichtung
Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft
04431 85-0
04431 85-200
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Einrichtung
Amt für Umwelt und Klimaschutz
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Einrichtung
Fachbereich Bauen
04462 86-1272
04462 86-1717
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
Einrichtung
Fachbereich Umwelt
04462 86-01
04462 86-1266
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
Einrichtung
Gemeinde Lastrup - Bau- und Planungsamt
04472 8900-13
04472 8900-10
Am Marktplatz 1
49688 Lastrup
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Bauamt
+49 4407 73-0
+49 4407 73-100
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
04941 16-6600
04941 16-6699
Gewerbestraße 61
26624 Südbrookmerland
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr
+49 5351 121-2200
+49 5351 121-2616
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Einrichtung
Landkreis Helmstedt: 63.1 - Technische Abteilung
+49 5351 121-2214
+49 5351 121-2616
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
+49 5351 121-2216
+49 5351 121-2616
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
+49 5351 121-2214
+49 5351 121-2616
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
+49 5351 121-1507
+49 5351 121-2616
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
+49 5351 121-2208
+49 5351 121-2616
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Einrichtung
Landkreis Vechta - Amt für Umwelt und Tiefbau
04441 898-0
04441 898-1041
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Einrichtung
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 68 - Umwelt
04401 927-0
04401 927-100
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Do 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Einrichtung
Samtgemeinde Hage - Bauverwaltung
+49 4931 1899-0
+49 4931 1899-59
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfach 1160
26519 Hage
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:30 - 17:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Genehmigung erlischt, wenn mit dem Bau nicht binnen 2 Jahren begonnen und die Maßnahme nicht innerhalb von 5 Jahren seit Bekanntgabe der Genehmigung abgeschlossen ist. Die Fristen können verlängert werden; die Verlängerung kann mit neuen Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Region Hannover.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Antragsschreiben
- Pläne
Es werden weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Es sind die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) zu den hygienischen Anforderungen und ggf. die Hinweise des Umweltbundesamtes zu Hausbrunnen zu beachten.
Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)
Hinweise des Umweltbundesamtes zu gesundem Trinkwasser aus Hausbrunnen
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
ValidierungMU, Bau von Wasserversorgungsanlagen Genehmigung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Genehmigung erlischt, wenn mit dem Bau nicht binnen 2 Jahren begonnen und die Maßnahme nicht innerhalb von 5 Jahren seit Bekanntgabe der Genehmigung abgeschlossen ist. Die Fristen können verlängert werden; die Verlängerung kann mit neuen Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Region Hannover.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Antragsschreiben
- Pläne
Es werden weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Es sind die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) zu den hygienischen Anforderungen und ggf. die Hinweise des Umweltbundesamtes zu Hausbrunnen zu beachten.
Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)
Hinweise des Umweltbundesamtes zu gesundem Trinkwasser aus Hausbrunnen
Rechtsbehelf
nicht angegeben